Do., 27.02.2025 , 13:27 Uhr

Stadt und Landkreis Hof

Bis zu zehn Jahre Haft drohen: Staatsanwaltschaft Hof ermittelt wegen Hinterziehung von 16 Millionen Euro

Vier Beschuldigte nach Durchsuchungen in Stadt und Landkreis Hof sowie im Vogtland festgenommen

Wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer hat die Staatsanwaltschaft Hof zusammen mit dem Zollfahndungsamt München 14 Objekte in Stadt und Landkreis Hof sowie im Vogtland durchsucht. TVO hat darüber berichtet. Dabei geht es um einen Umsatzsteuerwert von 16 Millionen Euro. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hof auf Anfrage von TV Oberfranken mit.

Absichtlich falsche Angaben beim Zoll

Den insgesamt vier Beschuldigten werde vorgeworfen, ab April 2022 in einer Vielzahl von Fällen beim Import von Waren aus Drittländern Einfuhrabgaben hinterzogen zu haben. Dabei täuschten sie laut Staatsanwaltschaft Hof vor, dass es sich um sogenannte steuerbefreite innergemeinschaftliche Warenlieferungen handle. Die Beschuldigten hätten dem Zoll gemeldet, dass die vorgesehene Entladestelle für die in das Zollgebiet der EU eingeführte Ware nicht in Deutschland, sondern im europäischen Ausland liege. Dadurch sei eine innergemeinschaftliche Lieferung vorgetäuscht worden und damit die Einfuhrumsatzsteuer von den deutschen Behörden nicht erhoben, sondern in das angegebene Bestimmungsland verlagert worden.

16 Millionen Euro Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen

Tatsächlich sei die Ware aber an Empfänger im Bundesgebiet oder an nicht angegebene Unternehmen im europäischen Ausland gegangen, ohne dass die tatsächlichen Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hätten. Nach derzeitigem Ermittlungsstand seien so rund 16 Millionen Euro an Einfuhrumsatzsteuern hinterzogen worden.

14 Objekte durchsucht

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft durchsuchten nach umfangreichen Ermittlungen Zollbeamte 14 Objekte in Stadt und Landkreis Hof sowie im Vogtland. Dabei seien nach den Durchsuchungen insgesamt vier Beschuldigte inhaftiert worden. Ein Haftbefehl sei mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft Hof unter Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Derzeit befänden sich drei Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Strafrahmen geht bis zu zehn Jahre

Bei der Durchsuchung wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Für das Delikt der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer in gewerbs- und bandenmäßigem Umfang Abgabenordnung sieht der Gesetzgeber einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe vor.

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