Fr., 23.04.2021 , 17:55 Uhr

Bundes-Notbremse tritt ab Samstag auch in Bayern in Kraft: Das müssen Sie jetzt wissen...!

In einigen Bereichen erfolgen für den Freistaat Anpassungen

Am Samstag (24. April) tritt die sogenannte Bundes-Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Kraft. Dies bedeutet, dass bundesweit die gleichen Mindeststandards bezüglich der Corona-Maßnahmen gelten werden. Für Bayern wird sich allerdings nicht viel ändern. Viele dieser Neuregelungen hat der Freistaat mit seinem Leitmotiv „Vorsicht und Umsicht“ bereits vor der Bundes-Notbremse umgesetzt. Die mitunter schärferen Maßnahmen werden weiterhin in Bayern fortgesetzt, so das Staatsministerium am Freitag (23. April).

Inhaltlich ergeben sich für die bayerische Bevölkerung ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur in einigen Bereichen Anpassungen. Diese sind:

 

 

Nächtliche Ausgangssperre bleibt weiterhin

Die Regelung der nächtlichen Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr am Morgen bleibt bestehen. Hier gelten weiterhin die bereits bekannten begründeten Ausnahmefälle, unter anderem in Hof (20:30 Uhr). Im Unterschied zur Bundes-Notbremse ist in Bayern die Bewegung an der frischen Luft in der Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr kein Ausnahmetatbestand von der Ausgangssperre!

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