Mo, 02.11.2020 , 19:24 Uhr

Corona-Pandemie: BFV-Vorstand beschließt vorzeitige Winterpause

Spielbetriebsaussetzung bis 31. Dezember 2020 beschlossen

Bedingt durch die vom Freistaat Bayern umgesetzten Bund-Länder-Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionen und dem damit einhergehenden vierwöchigen Trainings- und Wettkampfverbot für den kompletten Breitensport im November, beschloss am Montag (02. November) der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (kurz BFV) den vorzeitigen Gang in die Winterpause beschlossen.

Re-Start wird indiviuell beschlossen

Formell beschloss der BFV-Vorstand einstimmig die pandemiebedingte, allgemeine Wettkampfs-Spielbetriebsaussetzung bis 31. Dezember 2020. Alle weiteren Entscheidungen hinsichtlich der Spielplangestaltung für den Re-Start im neuen Jahr 2021 werden – wie auch schon in der Vergangenheit – individuell von der jeweils zuständigen spielleitenden Stelle auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene getroffen. Grundsätzlich gilt für alle Ligen und Altersklassen weiterhin eine zweiwöchige Ankündigungszeit, ehe der Wettkampf-Spielbetrieb wiederaufgenommen werden kann.

„Keinem Verein zuzumuten (…) im Dezember wieder ins Geschehen einzugreifen“

„Dass wir bereits jetzt mit allen Spiel- und in Altersklassen in die Winterpause gehen, ist sicherlich keine überraschende Nachricht, sondern vielmehr die logische Konsequenz aus dem jetzt verhängten Sportverbot (…) Fakt ist, dass wir im kompletten November ein Sportverbot haben. Es wäre keinem Verein zuzumuten, jetzt abzuwarten und direkt im Dezember wieder ins Geschehen einzugreifen. Das wäre ohnehin nur mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen möglich gewesen. Es macht aber keinen Sinn, Mitte Dezember, wo vielerorts witterungsbedingt Spielen quasi schon unmöglich ist, nochmals einen Versuch zu unternehmen“

(Jürgen Faltenbacher, Verantwortlicher für den BFV-Präsidium des Spielbetriebs Bayern)

Große Notwendigkeit den Trainingsbetrieb in angepasster Form zu gestatten

Gleichzeitig aber unterstrich das Gremium in seinem Beschluss die große Notwendigkeit, auf Sicht den Trainingsbetrieb in angepasster Form wieder zu gestatten. Somit sollen weitere Schäden der Sportvereinen verhindert werden. Hier seien alle Sportfachverbände in der Pflicht, mit einer Stimme zu sprechen.

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