Aufgrund des sinkenden Inzidenzwertes nimmt die Stadt Hof ab Samstag (15. Mai) einige Corona-Maßnahmen wieder zurück. Dazu zählen Besuchsbeschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeheime, Einschränkungen für Gottesdienste und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in der Innenstadt und am Untreusee. Für Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen.
Besuchsdauer in Einrichtungen von 90 Minuten entfällt
Die Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr auf 90 Minuten sowie auf einen Besucher täglich beschränkt. So sind unter anderem für Bewohner in Altenheimen mehr soziale Kontakte möglich. Die Besuchs- und Schutzregelungen für die Patienten und Bewohner sowie das Personal hinsichtlich Testungen und Maskenpflicht gelten weiterhin. Das Hausrecht der jeweiligen Einrichtungen bleibt unberührt.
Die Maskenpflicht unter anderem in der Innenstadt entfällt
Die Maskenpflicht in der Innenstadt und im Bereich der Intensivzone des Untreusees wird mit Ablauf des 14. Mai aufgehoben. Die gastronomischen Betriebe dürfen alkoholische Getränke zum Mitnehmen verkaufen.
Keine Einschränkungen für religiöse Zusammenkünfte
Die Einschränkungen für die Gottesdienste und religiösen Zusammenkünfte werden zurückgenommen. Hier gelten hinsichtlich Abstand, Maske und Hygienemaßnahmen die bayerischen Regelungen.
Präsenz- oder Wechselunterricht für Grundschulen
An den Schulen gelten künftig die bayerischen Regelungen. Unter einer Inzidenz von 165 sind für Grundschulen wieder Präsenz- oder Wechselunterricht erlaubt. Ab Montag (17. Mai) gilt für die komplette Grundschulstufe sowie die Jahrgangsstufen fünf und sechs der Förderschulen Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht. Unter der Bedingung, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Unter Auflagen unbegrenzte Teilnehmerzahl bei Versammlungen
Versammlungen sind nicht mehr zeitlich eingeschränkt. Auf TVO-Nachfrage gab die Stadt Hof an, dass zudem die Anzahl der Personen, die an Versammlungen teilnehmen, nicht mehr begrenzt ist. Die Maßnahmen wie Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten weiterhin. Bei der Anmeldung einer Demonstration werden die Veranstalter individuell über ihre Pflichten aufgeklärt.
Bei steigender Inzidenz folgen erneut verschärfte Maßnahmen
Im Schreiben der Stadt Hof fügt Oberbürgermeisterin Eva Döhla hinzu, dass bei steigendem Inzidenzwert verschärfte Maßnahmen wieder eingeführt werden. Es sei wichtig, sich weiterhin an die bestehenden Regeln zu halten. Zwar sei die Lage aktuell besser, jedoch ist Corona noch nicht überwunden, so Döhla.
Die aktuellen Coronazahlen für Stadt und Landkreis Hof:
(Stand: 14. Mai 2021)