Di, 05.01.2021 , 18:00 Uhr

Dackel am Hofer Untreusee durch Hütehunde getötet: Ordnungsamt belegt Halter mit strengen Auflagen

Ein weiterer Dackel erleidet schwere Bissverletzungen

Am Neujahrstag wurde am Hofer Untreusee ein Dackel durch zwei freilaufende Hütehunde (Kangals) getötet. Ein zweiter Hund wurde verletzt. Der Vorfall sorgte vor allem in den sozialen Netzwerken für Aufsehen und rege Diskussionen. Zwischenzeitlich erging ein Auflagenbescheid an den Hundehalter. Polizei und Stadt Hof informierten am Dienstagnachmittag (05. Januar) über die getroffenen Maßnahmen.

Ein Hund getötet, ein anderer schwer verletzt

Nachdem die Polizei am Freitag (01. Januar) über den Vorfall informiert wurde, begab sich eine Streife der Hofer Polizei sowie ein Hundeführer der Operativen Ergänzungsdienste Hof zum Ort des Geschehens. Die Beamten trafen am Untreusee auf die Halterin zweier Dackel und ihre Begleitung. Einer der Dackel war bereits seinen Verletzungen erlegen. Der andere Hund wies erhebliche Bisswunden auf.

Polizei ermittelt Halter der Hirtenhunde

Nachdem durch die Ermittlungen der Polizei der Halter der Hütehunde ausfindig gemacht wurde, begab sich der Hundeführer der Polizei zum Anwesen des 44-Jährigen. Wie dieser zu Protokoll gab, sollen die Hunde das Grundstück über ein Loch im Zaun verlassen haben. Gegenüber der Polizei zeigten sich die Hunde, die sich anschließend wieder im umzäunten Garten des Anwesens aufhielten, friedlich und unauffällig. Der Hundeführer belehrte den Mann hinsichtlich seiner Pflichten als Hundehalter und der rechtlichen Folgen eines weiteren Ausbruchs der Hunde. Die Polizei informierte zudem das Ordnungsamt der Stadt Hof über den Vorfall.

Ordnungsamt der Stadt Hof erlässt strenge Auflagen

Am Montag erließ das Ordnungsamt einen strengen Auflagenbescheid gegen den Hundehalter. Demnach darf der Besitzer die Kangals zukünftig nur noch im Haus oder im Garten, der mit einem zwei Meter hohen, ausbruchssicheren Zaun eingefriedet sein muss, halten. Außerhalb dürfen die Hunde nur durch eine geeignete Person mit einer reißfesten, maximal 1,5 Meter langen Leine geführt werden. Sollte der Hundehalter gegen die Auflagen verstoßen, droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro. Um weiter zu prüfen, ob ein strafbares Verhalten des Hundehalters in dem Fall vorliegt, wurde auch die Staatsanwaltschaft Hof informiert.

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