Nach dem Kronacher Freischießen beginnt voraussichtlich am Montag (24. August) die Sanierung eines rund 1,3 Kilometer langen Abschnitts der Bundesstraße B85 im Bereich der Ortsdurchfahrt Kronach. Wie das Staatliche Bauamt Bamberg informiert, werden die Arbeiten in drei Bauabschnitten ausgeführt, um die Verkehrsbehinderungen möglichst gering zu halten. Die Maßnahme soll Mitte Oktober abgeschlossen sein.
Sperrung bis zur Nordbrücke
Im ersten Bauabschnitt wird die B 85/Bamberger Straße ab dem Bereich der Firma Vetter bis zur Nordbrücke gesperrt. Die Arbeiten sind von 24. August bis Mitte September vorgesehen.
Anschlussstelle wird ebenfalls saniert
Anschließend folgt von Mitte September bis Anfang Oktober der Abschnitt zwischen der Nordbrücke und dem Bereich der Firma Voitländer. Im dritten Bauabschnitt wird schließlich von Anfang bis Mitte Oktober die B303 bis zum „Breitenloher Berg“ einschließlich des Anschlussastes zur Nordbrücke saniert.
Umleitungen während der Bauphasen 1 und 2
Während des ersten Bauabschnitts wird der Verkehr über Gundelsdorf, die Kreisstraße KC25, Friesen und die B173 durch Kronach zum Kreisverkehrsplatz südlich von Kronach geführt. Die B85 vom Kreisverkehrsplatz in Richtung Nordbrücke und weiter zur B303 nach Coburg bleibt dabei befahrbar. Im zweiten Bauabschnitt gilt für die Umleitung grundsätzlich dieselbe Streckenführung. Aus nördlicher Richtung bleibt die B85 bis zur Rampe der Nordbrücke sowie die Verbindung zur B 303 in Richtung Coburg frei.
Im dritten Abschnitt geänderte Umfahrung
Während des dritten Bauabschnitts wird der Verkehr über Mitwitz, Beikheim, Johannisthal und die B 173 zum Kreisverkehrsplatz südlich von Kronach und in Gegenrichtung umgeleitet.
Umfassende Arbeiten während der Erneuerung
Im Zuge der Sanierung werden die Asphaltdeck- und Binderschichten sowie die Bankette erneuert. Teilweise werden außerdem Borde und Rinnen neu hergestellt. Außerhalb der eigentlichen Erneuerungsbereiche sollen während der Vollsperrungen zudem weitere Schadstellen unterschiedlicher Größe beseitigt werden. Zum Abschluss werden Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen erneuert.
Regelungen für Anlieger
Für Anlieger soll die Zufahrt zu Grundstücken und Zufahrtsstraßen während der Bauarbeiten so weit wie möglich gewährleistet bleiben. Unvermeidbare Einschränkungen sollen vor Ort mit den Betroffenen abgestimmt werden.