Fr, 21.12.2018 , 11:23 Uhr

Fall Peggy: Ermittler äußern sich zur Vernehmung von Manuel S. im September

S. nahm sein recht, einen Anwalt zu kontaktieren, nicht wahr

Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth teilten am heutigen Freitag (21. Dezember) ergänzende Sachverhalte zu der Vernehmung des Beschuldigten Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) am 12. September mit. Unterdessen legte S. am gestrigen Tag (20. Dezember) eine Haftbeschwerde ein. Dazu wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth allerdings erst im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren Stellung nehmen.

S. kontaktierte laut Polizei keinen Anwalt

S. wurde am 12. September durch Kripobeamte der SOKO Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth vernommen. Die Vernehmung fand ohne einen Anwalt statt. Der Beschuldigte wurde nach einer umfassenden Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass hierbei eine Videoaufzeichnung erfolgen würde, vernommen. Dies Vernehmung dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8:40 Uhr bis 18:32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten - so die Polizei - durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht nahm S. nicht wahr.

Mordverdächtiger im Fall Peggy festgenommen: Presse-Statement der Ermittler
Lichtenberg / Bayreuth: Reaktionen auf die Festnahme im Fall Peggy

Damaliges Überwachungsvideo erhält eine neue Bedeutung

Weiterhin äußerten sich die Ermittler zu einem Überwachungsvideo der Sparkassenfiliale in Lichtenberg (Landkreis Hof). Dieses befand sich laut Polizei und Staatsanwaltschaft bereits bei den Altakten. Das Video vermochte im Rahmen der damaligen Ermittlungen allerdings keinen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Im Zusammenhang mit den neueren Indizien kommt der damaligen Aufnahme nach derzeitigem Ermittlungsstand aber eine neue Bedeutung zu.

Haftbefehl am 10. Dezember ausgestellt

Die Ermittlungsbehörden und der Ermittlungsrichter gehen von einem Mord an Peggy Knobloch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 aus. Der Haftbefehl gegen Manuel S. wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 10. Dezember 2018 von einem Ermittlungsrichter beim zuständigen Amtsgericht Bayreuth erlassen, weil sich aufgrund der umfassenden Bewertung der Aussage des Beschuldigten vom 12. September 2018 und der weiteren Ermittlungsergebnisse sowie zum Teil neuen Indizien ein dringender Tatverdacht ergab.

Keine Verfahren gegen andere Beschuldigte

Nach seiner Festnahme und bei der Vorführung beim Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte keine Angaben. Verfahren gegen weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht.

Manuel S. festgenommen: Wie sehen die juristischen Schritte im Fall Peggy aus?
Fall Peggy: Manuel S. zieht sein Teilgeständnis zurück!
Bayreuth Haftbefehl haftbeschwerde Lichtenberg Manuel S. Marktleuthen Mord Mordfall Oberfranken Peggy Soko Peggy TV Oberfranken TVO Überwachungsvideo Vernehmung
Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

22.11.2023 Fall Peggy: Susanne Knobloch verlangt Schmerzensgeld Der Fall Peggy beschäftigt erneut das Hofer Landgericht. Vor der Zivilkammer wird am 18. April 2024 eine Schmerzensgeldklage der Mutter des getöteten Mädchens, Susanne Knobloch, verhandelt. Das vermeldet das Hofer Gericht am Mittwoch. 22.04.2024 Blitzmarathon in Oberfranken: 884 Raser werden in 24 Stunden geblitzt Von Freitag auf Samstag fand in Oberfranken der 21. Blitzmarathon statt. An insgesamt 73 Messstellen wurden über 24 Stunden insgesamt 884 Raser geblitzt. Damit stieg die Zahl der Verstöße im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 09.01.2024 Die Mega-Gewinnspielwochen bei TVO: EINSCHALTEN! MITSPIELEN! GEWINNEN! Gewinnen Sie täglich bis zu 500 Euro 15.11.2023 Fußgänger in der Dunkelheit besonders gefährdet: Vier Verletzte und eine Tote in Oberfranken! Am Montag kam es in Oberfranken zu vier Unfällen mit Fußgängern beim Überqueren der Straße. Trauriger Höhepunkt: Am letzten Donnerstag starb eine Seniorin auf der B22 bei Burgebrach (Landkreis Bamberg). Das Polizeipräsidium Oberfranken animiert vor allem Autofahrer in der dunklen Jahreszeit zur Vorsicht.