Do, 02.01.2014 , 18:32 Uhr

Gesundheitskarte, höheres Porto & Co.: Die wichtigsten Änderungen 2014

Wie jedes Jahr treten auch zum Jahresbeginn 2014 einige Änderungen bei Gesetzen oder sonstigen Regelungen in Kraft. Die wichtigsten gibt es hier im Überblick:

 

Gesundheit

Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild ist seit dem 1. Januar Pflicht. Wer noch keine neue Karte mit Lichtbild hat, muss sich aber keine Sorgen machen, vom Arzt abgewiesen zu werden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigte, können die alten Versichertenkarten mindestens bis zum 30.09.2014 eingelesen werden. Auch können die Ärzte weiterhin problemlos über das ausgediente Modell abrechnen. (Wir berichten auch in diesem Video)

 

Verbraucher und Immobilien

Die Deutsche Post erhöht den Preis für Standardbriefe zum Jahresstart um 2 Cent auf nun 60 Cent. Einschreiben werden um 9 Cent teurer und wer Päckchen oder Pakete über 2 Kilogramm verschicken will, muss künftig ebenfalls 9 Cent mehr zahlen. (Wir berichten auch in diesem Video)

Dazu müssen die Raucher einmal mehr tiefer in die Tasche greifen, denn die Tabaksteuer ist gestiegen. Eine Schachtel Zigaretten wird etwa 4 bis 8 Cent teurer, eine Packung Tabak etwa 12 bis 14 Cent.

Gute Nachrichten gibt es allerdings auch, nämlich beim Mieterschutz. Seit Jahresbeginn sind nur noch amtlich geeichte Zähler für Heizung und Warmwasser zulässig. Verwendet ein Vermieter einen nicht geeichten Zähler, darf der Mieter die veranschlagten Kosten künftig pauschal um 15 Prozent kürzen.

 

Arbeit und Steuern

Wie schon seit Anfang des vergangenen Jahres feststand, steigt der Einkommenssteuer-Freibetrag um 224 auf nun 8.354 Euro. Der Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das ein steuerfreies Existenzminimum in angemessener Höhe verlangt.

Auch der Hartz-IV-Regelsatz steigt um neun Euro auf nun 391 Euro, eine leichte Erhöhung gibt es dazu bei den Regelsätzen für Kinder.

Ebenfalls erhöht wird die Bemessungsgrenze für den Rentenbeitrag. Mussten Besserverdienende ihre Rentenbeiträge bis maximal 5.800 Euro Bruttoverdienst anrechnen, steigt diese Zahl nun auf 5.950 Euro.

 

Ausblick

Natürlich ändern sich nicht nur zum 1.1. einige Dinge, auch im weiteren Verlauf des Jahres gibt es einige Neuerungen:

Ab dem 01.02.2014 tritt das europäische SEPA-Verfahren in Kraft und damit haben Kontonummer und Bankleitzahl endgültig ausgedient und werden durch IBAN und BIC ersetzt. Nähere Informationen gibt es in unserem Sparkassen-Finanzforum von vergangenem Monat.

Zum 1. Mai dann wird das neue Punktesystem für Verkehrssünder eingeführt, ab dann verliert man seinen Führerschein schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten. Dafür gibt es für Vergehen allerdings nur noch maximal drei statt wie bisher sieben Punkte. Erlassen werden die Punkte zur Umstellung nicht, die angesammelten Verkehrssünden werden lediglich ins neue System umgerechnet.

Zu diesen Vergehen wird es ab dem 01.07. auch gehören, keine Warnweste im Auto mitzuführen, ab dann wird eine solche nämlich Pflicht.

Neue EU-Regeln treten im Jahr 2014 ebenfalls in Kraft: Ebenfalls zum 01. Juli werden die maximal zulässigen Mobilfunkgebühren für Telefonate innerhalb der EU gesenkt. Statt wie bisher 24 Cent darf eine Minute nur noch höchstens 19 Cent kosten. Nimmt man im Ausland einen Anruf an, darf das ab dann nur noch maximal fünf Cent pro Minute kosten und mehr als 6 Cent muss niemand mehr für eine SMS bezahlen.

Auch der Staubsauger bleibt 2014 nicht verschont, denn die EU möchte die Europäer zum Energiesparen ermuntern. Und so wird es ab dem 01. September keine Staubsauger mit einer Leistung über 1.600 Watt mehr zu kaufen geben.

 


 

 

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