Fr., 18.07.2025 , 12:52 Uhr

Stadt Hof

Hof: Nach Trunkenheitsfahrt auf einem Parkplatz hagelt es Anzeigen

37-Jähriger bedroht Polizeibeamte

Ein nicht alltäglicher Einsatz wartete auf die Polizei am Donnerstagabend (17. Juli) in der Nähe des Hofer Güterbahnhofs. Dabei fuhren zwei betrunkene Männer auf einem Tankstellenparkplatz und dem Gelände eines Supermarkts in der Hans-Böckler-Straße in Hof herum. Danach erwartete die beiden eine wahre Anzeigenflut.

Sturzbetrunken gegen Leitplanke und Lichtmast

Bei der Fahrt prallte der 46-jährige Fahrer mit einem Auto, wegen seines starken Alkoholpegels und der wackeligen Fahrweise, gegen eine dortige Leitplanke und einen Lichtmast. Neben ihm saß der ebenfalls erheblich alkoholisierte 37-jährige Besitzer des Fahrzeugs. Die Unfallursache war nicht, wie der Fahrer später angab, ein Schlagloch, sondern seine 2,86 Promille Alkohol im Blut.

Als die Streife der Hofer Polizei am Unfallort eintraf, war nur noch der 37-Jährige vor Ort. Weitere Beamte fanden den Fahrer während der Unfallaufnahme in seiner Wohnung. Während der Vernehmung vor Ort beschuldigte der 46-Jährige wiederum seinen Beifahrer, ebenfalls betrunken gefahren zu sein. Ein Test mit dem Alkomaten ergab einen Wert von 3,68 Promille.

37-Jährigem müssen Handschellen angelegt werden

Weil sich der 37-jährige Beifahrer bei dem Unfall leicht am Arm verletzte, verständigte die Polizei Rettungskräfte, damit der Mann behandelt werden konnte. Nachdem die Beamten eine Blutentnahme angeordnet hatten, versuchte der Beifahrer zu flüchten. Als er festgehalten wurde, bedrohte er die Polizeibeamten. Da er sich weiterhin gegen die Mitnahme sperrte, musste er zu Boden gebracht und gefesselt werden. Nach Abschluss der Blutentnahmen wurden die beiden Männer.

Der 46-jährige Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrerflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten. Den 37-Jährigen erwarten mehrere Anzeigen wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung.

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