In Stadt und Landkreis Hof sind elf weitere Personen Corona-positiv getestet worden. Sieben davon kommen aus dem Landkreis, vier Fälle kommen aus der Stadt. Die Zahl der bisher festgestellten Corona-Fälle im Landkreis und der Stadt Hof steigt damit auf 2.053 Personen. Zudem gibt es einen weiteren Corona-Todesfall zu beklagen. Weitere Corona-Zahlen aus den Regionen Oberfrankens gibt es HIER!
Weiteres Corona-Todesopfer
Da 36 Personen wieder aus der häuslichen Isolierung entlassen werden konnten, liegt die Zahl der aktuellen Fälle bei 376 Personen. 1627 Personen gelten als genesen. Unterdessen bestätigt die Gesundheitsbehörde des Landkreises und der Stadt Hof einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Des Weiteren verstarb eine 87-jährige Frau aus dem Landkreis an dem Corona-Virus. Sie litt unter einer Vorerkrankung. Die Zahl der Todesfälle von Corona-Infizierten im Hofer Land steigt auf 49 an.
Daraus ergeben sich folgende 7-Tages-Inzidenzwerte (Berechnung laut RKI):
Neue Schutzmaßnahmen in Hof in Kraft
Die Stadt Hof hat aufgrund der neuen gesetzlichen Corona-Regelungen eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Mit der neuen Verordnung, die bis zum 20. Dezember gilt, müssen von nun an alle Musikschulen schließen. An Fahrschulen darf der Präsenzunterricht nicht mehr stattfinden. Fahrstunden sind aktuell ebenfalls nicht erlaubt. Sowohl das Jugendzentrum Q als auch die Stadtbücherei haben bereits seit dem Dienstag (01. Dezember) heute geschlossen. Auf dem Wochenmarkt dürfen ab sofort nur noch Lebensmittel verkauft werden.
Wechselunterricht an den Schulen der Stadt
An allen Schulen ab der 8. Klasse (Korrektur der Stadt Hof), mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (Bonhoefferschule und Schule am Lindenbühl) ist durch Wechselunterricht sicherzustellen, dass auch im Unterricht zwischen allen Schülern und Lehrkräften ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Allgemeinverfügung der Stadt Hof
Zudem erließ die Stadt Hof eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Auf allen Straßen und Plätzen, auf denen bereits das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben war, gilt ab dem 3. Dezember 2020 ein ganztägiges Alkoholverbot. Betroffen sind davon unter anderem die Hofer Altstadt, die Ludwigstraße und der Maxplatz, wenn der Wochenmarkt stattfindet. Bei Missachtung des Verbots drohen 250 Euro Bußgeld.
Appell von Oberbürgermeisterin Döhla
Oberbürgermeisterin Eva Döhla appellierte an die Betreiber der Alten- und Pflegeheime, Besucher nur mit FFP2-Maske einzulassen oder alternativ einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Sollten in den Einrichtungen nicht ausreichend Masken vorhanden sein, werden diese von der Stadt zur Verfügung gestellt.