Einen Sachschaden in Höhe von über 30.000 Euro verursachte eine Autofahrerin (69) aus dem Landkreis Lichtenfels, als sie am späten Mittwochnachmittag (22. November) auf der Nordumgehung von Kulmbach (Bundesstraße B289) verbotswidrig versuchte, zu wenden. Bei dem Manöver wurde eine Person leicht verletzt.
69-Jährige verfuhr sich und wollte wenden
Die 69-Jährige fuhr gegen 17:35 Uhr vom Kreuzstein kommend auf die Nordumgehung in Fahrtrichtung Untersteinach. Auf Höhe der Firma Raps bemerkte sie, dass sie sich verfahren hatte, da sie eigentlich in die andere Richtung fahren wollte. Kurzerhand fuhr sie am dortigen Parkplatz raus. Hier nutzte sie die Ausfahrt, um mit ihrem VW zu wenden.
Stau im Feierabendverkehr
Auf der Fahrbahn kollidierte sie dabei mit dem Renault eines 57-jährigen, der auf der rechten Spur unterwegs war. Durch den Aufprall drehte sich der Renault der Unfallverursacherin und schleuderte in die rechte Leitplanke. Beide Fahrzeuge wurden als Totalschaden eingestuft. Für die Dauer der Unfallaufnahme kam es eine Stunde lang zu Verkehrsbehinderungen im Feierabendverkehr.