Mo., 26.10.2020 , 13:31 Uhr

Landkreis Kronach: Corona-Ampel springt auf ROT

7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 50,9

Der Landkreis Kronach hat am heutigen Montag (26. Oktober) mit 50,9 den kritischen Corona-Warnwert von nunmehr 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Damit springt die Corona-Ampel von Gelb auf Rot. Gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten damit ab dem morgigen Dienstag (00:00 Uhr) zusätzliche Einschränkungen in Kraft.

Neue Corona-Maßnahmen gelten

In den Schulen herrscht ab Dienstag (27. Oktober) in allen Jahrgangsstufen Maskenpflicht auch am Platz. Darüber hinaus sind für private Feiern und Treffen im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen (bisher 10) bzw. zwei Hausstände erlaubt. Außerdem wird die Sperrstunde in der Gastronomie von 23:00 auf 22:00 Uhr vorgezogen.

Nachstehend noch einmal ein Überblick über die ab Dienstag geltenden Einschränkungen:

Private Feiern und Aufenthalt im öffentlichen Raum:

Private Feiern (insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, Taufen oder ähnliche Feierlichkeiten), Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind auf die Angehörigen von zwei Haushalten oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Zur Erklärung:

Zwei Haushalte können durchaus auch aus mehr als fünf Personen bestehen, wenn beispielsweise ein Paar mit seinen vier Kindern auf ein weiteres Elternpaar mit seinen drei Kindern trifft. In diesem Fall könnten sich diese zwei, aus elf Personen bestehende Haushalte ganz legitim treffen. In Bezug auf die Grenze von fünf Personen können sich diese wiederum auf mehrere Haushalte erstrecken. Wenn sich beispielsweise fünf Single-Haushalte treffen, ist dies nicht zu beanstanden. Grundsätzlich gilt: Wenn sich mehr als zwei Haushalte treffen, ist die Maximal-Grenze von fünf Personen einzuhalten.

Maskenpflicht:

Sie gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt – also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz – für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen. Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten – wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine weitere Ausdehnung der Maskenpflicht beispielsweise auf öffentliche Plätze hängt von der weiteren Entwicklung des Inzidenzwertes ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch nicht vorgesehen.

Sperrstunde in der Gastronomie:

Für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen gilt für die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr eine Sperrstunde. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken. Während dieser Zeit darf auch an Tankstellen oder sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol veräußert werden.

Geltungsdauer der neuen Maßnahmen, Sonstiges:

Alle Maßnahmen gelten mindestens sieben Tage. Erst wenn der Wert sechs Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner fällt, springt die Corona-Ampel wieder zurück auf die nächste Stufe. Der aktuelle Stand der Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weitere wichtige Hinweise, wie zum Beispiel zu den Schutz- und Hygienekonzepten können ebenfalls auf der Homepage des Ministeriums eingesehen werden.

Bürgertelefon wird eingerichtet

Der Landkreis richtet wieder ein Bürgertelefon ein. Es ist erstmals ab Dienstag früh erreichbar von Montag bis Freitag (08:00 bis 16:00 Uhr) unter der Telefonnummer 09261/678888. Bürgerinnen und Bürger können sich dort ihre Fragen rund um das Thema Corona beantworten lassen. Darüber hinaus wird der Landkreis auf dem Loewe-Parkplatz zusätzlich zum bereits bestehenden Testzentrum ein mobiles Testzentrum errichten, um die Testkapazitäten aufgrund der steigenden Corona-Zahlen zu erhöhen. Das mobile Testzentrum wird am Dienstag, 27. Oktober, seinen Betrieb aufnehmen.

 

 

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