Fr, 06.10.2023 , 16:09 Uhr

Landkreis Kulmbach / Stadt Bayreuth

Nach Mord in Mainleus: Prozess gegen Angeklagte startet im November!

Anklage: Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord sowie Beihilfe zum Mord

Das Landgericht in Bayreuth hat das Hauptverfahren gegen zwei Angeklagte wegen Mordes erhoben. Wie die Kammer am Freitag (06. Oktober) mitteilte, startet der Prozess um den im Februar 2023 begangenen mutmaßlichen Mord in Mainleus am 07. November. TVO berichtete mehrmals über den Fall.

Anklage: Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord beziehungsweise Beihilfe zum Mord

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord und der Angeklagten Beihilfe zum Mord zur Last. Das Opfer, dass zum Tatzeitpunkt in einer Wohngemeinschaft mit den Angeklagten in Mainleus wohnte, soll in der Nacht auf den 12. Februar 2023 in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit zunächst durch einen weiteren verfolgten Mitbewohner im Beisein beider Angeklagter unter anderem mit einer Krücke geschlagen und verletzt worden sein. Bei einem anschließenden Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer soll der Angeklagte dem Tatopfer zahlreiche Schläge, unter anderem mit einem Werkzeug versetzt haben. Dies führte zu massiven lebensgefährlichen Verletzungen.

Leiche wird am 14. Februar bei Mainleus gefunden

Um die Handlungen zu verdecken, sollen die Angeklagten den Geschädigten im Anschluss zusammen aus dem Haus getragen und in
einen Lieferwagen abgelegt haben. TVO berichtete. Das Opfer starb vermutlich kurz nach dem Abtransport an den Folgen der massiven Verletzungen durch die stumpfe Gewalteinwirkung. Die Leiche wurde am 14. Februar 2023 in einem Wald nahe des Kasendorfer Ortsteiles Peesten gefunden, wo der Angeklagte diese abgelegt haben soll. Beide Angeklagte sitzen bereits seit Monaten in Untersuchungshaft. TVO berichtete.

16 Zeugen und zwei Sachverständige werden gehört

Insgesamt 16 Zeugen werden laut dem Bayreuther Landgericht zur Vernehmung geladen. Ferner wirken zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Ein Urteil ist für den 18. Dezember 2023 geplant.

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