Mit dem Ende der Faschingstage zieht die oberfränkische Polizei eine weitestgehend positive Bilanz zum närrischen Treiben. Die angekündigten Kontrollen bestätigten allerdings erneut, dass sich einige alkoholisierte Narren, allen Warnungen zum Trotz, ans Steuer ihres Fahrzeuges setzten.
Unbelehrbare Alkoholsünder
Während ihrer verstärkten Kontrollen zur Faschingszeit stellten die Polizisten allein im Regierungsbezirk 21 alkoholisierte Fahrer fest. Acht von ihnen hatten einen Wert von über 1,1 Promille und mussten ihren Führerschein gleich vor Ort abgeben. Zusätzlich erwarten diese Promillesünder Strafverfahren und mehrere Punkte in Flensburg. Weitere 13 Fahrzeugführer müssen nach den Faschingstagen mit einem Fahrverbot und einem Bußgeld mit Punkten in der Verkehrssünderdatei rechnen, nachdem auch bei ihnen der Alkoholtest einen zu hohen Promillegehalt angezeigt hatte. Darüber hinaus hatten weitere neun kontrollierte Fahrer Drogen im Blut. Auch sie müssen demnächst auf ihren Führerschein verzichten und ebenfalls ein Bußgeld bezahlen. Außerdem registrierte die oberfränkische Polizei im Kontrollzeitraum sieben Verkehrsunfälle, bei denen Alkohol oder Drogen im Spiel waren.
Mit 3,22 Promille am Steuer
Deutlich über die Stränge geschlagen hatte am Samstagvormittag eine 51-jährige Autofahrerin bei Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel, die gegen 10 Uhr in eine Polizeikontrolle geriet. Ein bei ihr durchgeführter Atemalkoholtest ergab den beachtlichen Wert von 3,22 Promille. Nach einer Blutentnahme stellten die Polizisten den Führerschein der Frau sicher. Sie muss sich demnächst vor Gericht für ihr Verhalten verantworten.
Zahlreiche Streitereien und Körperverletzungen
Neben der routinemäßigen Begleitung von etlichen Faschingsumzügen waren die oberfränkischen Polizisten auch bei zahlreichen Einsätzen gefordert. Bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Oberfranken wurden zwischen „Weiberfasching“ und den frühen Morgenstunden des Aschermittwochs rund 2100 Einsätze abgearbeitet. 89 Streitigkeiten galt es zu schlichten und 62 Ruhestörungen zu beenden. In 45 Fällen eskalierten die Auseinandersetzungen und es kam zu Körperverletzungsdelikten. 85 Feiernde schauten derart tief ins Glas, dass sie vollkommen hilflos waren. In diesem Zusammenhang mussten die restlos Betrunkenen von den Ordnungshütern in die Obhut des Rettungsdienstes oder der Angehörigen gegeben werden.