Fr, 19.10.2018 , 15:30 Uhr

Rastanlage Frankenwald: Haft oder Geldstrafe?

Verurteilung wegen Fahrens ohne Führerschein

Mit einer bezahlten Geldstrafe in Höhe von 484 Euro ersparte sich am Donnerstag (18. Oktober) ein Autofahrer einen 20-tägigen Gefängnisaufenthalt. Fahnder der Selber Bundespolizei kontrollierten den 29-Jährigen gestern im Bereich der A8-Rastanlage Frankenwald als Mitreisenden in einem PKW.

Strafe bar der Bundespolizei bezahlt

Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) nach dem Mann fahnden ließ, da er die nach einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geforderte Geldstrafe nicht beglichen hatte. Der Haftbefehl forderte 20 Tage Freiheitsstrafe oder alternativ 484 Euro Geldstrafe. Nach der Qual der Wahl zögerte der Kroate nicht lange und bezahlte die geforderte Geldstrafe vor Ort in bar. Damit stand seiner Weiterreise nichts mehr entgegen.

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