Do., 07.01.2021 , 12:05 Uhr

Er zahlte Arbeitern nicht mal den Mindestlohn!: Saftige Strafe für Unternehmer aus dem Hofer Land

Trotz des hohen Bußgeldes wurde der Firmenchef erneut ertappt

Für einen Transportunternehmer aus dem Hofer Raum wurde es richtig teuer, da er zum wiederholten Mal seine Fahrer illegal beschäftigte. Gegen den scheinbar unbelehrbaren Unternehmer gingen zuvor bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gleich mehrere Anzeigen ein! Auch eine saftige Geldstrafe hielt den Firmenboss nicht ab, erneut derart tätig zu werden.

Unternehmen hält Lohnsumme in fünfstelliger Höhe zurück

Zum Verhängnis wurde dem Geschäftsmann laut der Pressemeldung des Zolls unter anderem, dass er seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte und diese auf Lohnansprüche in Höhe von rund 64.000 Euro sitzen ließ.

Firmen-Verantwortlicher liefert falsche oder keine Sozialversicherungsmeldungen

Die weiteren Ermittlungen durch die Hofer Zöllner brachten zu Tage, dass in den Jahren 2017 und 2018 durch den Verantwortlichen der Firma entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgten. Durch dieses Verhalten ersparte sich der Unternehmer in sage und schreibe 34 Fällen rund 28.000 Euro an Beiträgen.

Bußgeld in sechsstelliger Höhe

Aufgrund der Unterschreitung des Mindestlohnes verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von rund 204.000 Euro. Das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4.000 Euro.

Zoll ertappt den Firmenchef erneut

Großen Eindruck hinterließen die verhängten Strafen bei dem Geschäftsmann allerdings nicht: Als die Zollbeamten kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollte, verweigerte der Unternehmer jegliche Mitwirkung. Der Grund: Der Fahrer wurde erneut nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete den Geschäftsmann erneut 1.500 Euro. Laut Zoll kamen weitere 1.500 Euro hinzu, da der Firmenchef bei der Prüfung nicht mitwirkte.

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