Am gestrigen Sonntagabend (01. August) hat eine 43 Jahre alte Frau Unfallflucht bei Schönwald (Landkreis Wunsiedel) begangen. In der Autobahnauffahrt zur A93 kollidierte die Autofahrerin mit einem Verkehrszeichen und überfuhr eine Verkehrsinsel. Sie fuhr weiter ohne sich um den Schaden zu kümmern. Durch ihren Partner kam die Polizei der Frau auf die Schliche.
Autofahrerin verliert Kontrolle über Auto
Gegen 20:45 Uhr befuhr eine 43-jährige Frau aus Regensburg mit ihrem Renault Megane zunächst die A93 in Richtung Regensburg. Allerdings wollte sie dann doch wieder zurück in Richtung Hof und fuhr hierzu bei der Ausfahrt Schönwald von der A93 ab, um wieder in nördliche Richtung auffahren zu können. Nach kurzer Fahrt auf der Staatsstraße 2454 bog die Fahrerin auf die Autobahnauffahrt in Richtung Hof ein. In einer scharfen Kurve verlor die 43-Jährige augenscheinlich die Kontrolle über ihren Renault und fuhr daher geradlinig über eine Verkehrsinsel. Dabei stieß die Regensburgerin mit ihrem Pkw auch gegen ein „Vorfahrt gewähren-Verkehrszeichen“.
43-Jährige fährt einfach weiter
Obwohl am Unfallort zahlreiche Trümmer herumlagen, entfernte sich die Unfallverursacherin, ohne den Vorfall zu melden. Während der Sachverhaltsaufnahme vor Ort durch die Polizei Marktredwitz kam der Freund der 43-Jährigen, ein 44-jähriger Mann aus Hof, mit seinem Pkw samt Anhänger zur Unfallörtlichkeit. Gegenüber den Polizisten gab er die 43-Jährige als Unfallverursacherin bekannt.
Polizei muss nach Unfallverursacherin fahnden
Sie konnte jedoch erst, im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen, am Montag (02. August), gegen 00:20 Uhr, von einer Streife der Polizei Hof angetroffen werden. Ein unmittelbar nach Antreffen durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,66 Promille. Durch den Unfall entstand an dem beschädigten Verkehrsschild ein Sachschaden von geschätzten 200 Euro. Der entstandene Unfallschaden am Renault der 43-Jahre alten Frau wird auf rund 10.000 Euro geschätzt. Die 43-Jahre alte Frau aus Regensburg muss sich nun unter anderem wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.