Di., 20.07.2021 , 14:20 Uhr

Nach starkem Unwetter: 55 Millionen Euro Schaden im Hofer Land!

Bayern stellt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte bereit

50 Millionen Euro stellt der Freistaat Bayern als finanzielle Unterstützung bereit, um die akute Notlage und Schäden zu lindern, die durch die Naturkatastrophen entstanden sind. Dies verkündete Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag (20. Juli).

Folgende Gebiete bekommen eine Soforthilfe: Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und der Landkreis Hof. Wie das zuständige Landratsamt Hof am Dienstag (20. Juli) mitteilte, belaufen sich die gewerblichen und kommunalen Schäden im Landkreis nach dem Unwetter in der letzten Woche auf rund 55 Millionen Euro.

Für betroffene Privathaushalte in diesen Gebieten stehen folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:

Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien, spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.

Bei drohender Existenzgefährdung werden Zuschüsse aus Härtefonds gewährt

Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation) gewährt. Der Freistaat unterstützt auch alle Bürger, Gewerbetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand in seiner Existenz gefährdet wird.

Steuerliche Erleichterungen und die einschlägigen Förderprogramme aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stehen auch denjenigen zur Verfügung, die vom Hochwasser betroffen sind. Über zusätzliche Aufbauhilfen wird in enger Abstimmung mit der Bundesregierung entschieden.

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