Di., 21.11.2017 , 15:10 Uhr

Stadt & Landkreis Bayreuth: Hochwassergefahr steigt!

Warnung bis Mittwochnachmittag verlängert

UPDATE (22. November / 09:50 Uhr):

Das Wasserwirtschaftsamt Hof hat für Stadt und Landkreis Bayreuth sowie für den Landkreis Kulmbach am Mittwochvormittag eine Entwarnung gegeben. Die Pegel der Flüsse sind wieder rückläufig. Zudem werden für die kommenden Tage keine ergiebigen Niederschläge vorhergesagt.

 

UPDATE (21. November / 18:03 Uhr):

Am Dienstagnachmittag hat der Pegel der Warmen Steinach am Messpunkt Untersteinach (Landkreis Kulmbach) wider den Vorhersagen die Meldestufe 2 überschritten. Um 17:45 Uhr wurde eine Höhe von 183 Zentimeter ermittelt. Damit lag der Pegel drei Zentimeter über der Marke, bei der die zweite Stufe ausgerufen wird. Die nächsthöhere Begrenzung liegt bei 200 Zentimetern. Andere Flüsse in diesem Bereich haben derzeit keine Meldestufen überschritten. Die Warnung wurde zudem vom Wasserwirtschaftsamt Hof bis Mittwochnachmittag (22. November) 16:00 Uhr ausgedehnt!

 

ERSTMELDUNG (21. November / 15:03 Uhr):

Nach den Niederschlägen in der Nacht von Montag auf Dienstag (21. November) und der einsetzenden Schneeschmelze in den höheren Lagen des Fichtelgebirges kann es laut dem Wasserwirtschaftsamt Hof im Bereich der Stadt und des Landkreises Bayreuth an einzelnen Gewässern zu leichten Ausuferungen kommen. Derzeit hat der Pegel Untersteinach / Warme Steinach die Meldestufe 1 erreicht. Ein Erreichen der Meldestufe 2 an den Gewässern in diesem Bereich wird von Seiten des Amtes her nicht erwartet. Die Warnung der Behörde gilt bis Mittwochvormittag (22. November) 10:00 Uhr.

 

Folgende Flüsse haben die Hochwasser-Meldestufe 1* überschritten (Stand, Mittwoch, 09:45 Uhr):

Der aktuelle TVO-Wetterbericht vom 21. November 2017

Eure Hochwasserbilder- und videos könnt Ihr uns schicken via

 

(FORTLAUFENDE AKTUALISIERUNGEN: Hochwassernachrichtendienst Bayern)

 

*Informationen der Wasserwirtschaftsämter

  • Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen
  • Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen
  • Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich
  • Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich
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