Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am Freitag (14. Februar) entschieden: Die rechtsextremistische Partei " Der III. Weg" darf am Samstag (15. Februar) in Bamberg ihren Fackelmarsch vollziehen. Jedoch mit Einschränkungen. Die Gegenveranstaltung das "Fest der Demokratie" findet am Maxplatz in Bamberg statt.
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am Freitag (14. Februar) entschieden: Die rechtsextremistische Partei " Der III. Weg" darf am Samstag (15. Februar) in Bamberg ihren Fackelmarsch vollziehen. Jedoch mit Einschränkungen. Die Gegenveranstaltung das "Fest der Demokratie" findet am Maxplatz in Bamberg statt.
Die rechtsextreme Partei wird sich auf dem Wilhelmsplatz versammeln
Die von der Verfassung als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich eingestufte Partei "Der III. Weg" wird sich am Samstag um 16:00 Uhr auf dem Wilhelmsplatz in Bamberg versammeln, um den Opfern, die vor 75 Jahren bei der Bombardierung Dresdens umgekommen sind, zu gedenken . Dies hatte zunächst die Stadt Bamberg verboten gehabt, weil dadurch die Sicherheit der Stadt in Gefahr gebracht werden würde. Die Verantwortlichen der Partei klagten dagegen. In einem Verfahren entschied sich das Verwaltungsgericht Bayreuth nun für eine Versammlung und wies auf die Versammlungsfreiheit hin.
Stadt Bamberg genehmigt die Versammlung mit Auflagen und veranstaltet eine Gegendemo
Während des Aufmarsch dürfen keine Fackeln und kein lautes Veranstaltungsequipment genutzt werden, um die Öffentlichkeit vor Störung zu schützen und die Sicherheit gewährleisten zu können. Parallel findet auf dem Maxplatz in Bamberg mit viel Kultur, Musik und Ansprachen das "Fest der Demokratie" statt. Die Stadt Bamberg darf auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Bayreuth nicht mehr für diese Veranstaltung öffentlich werben. Dies wurde auf Antrag der Partei "Der III. Weg" so entschieden.