Mo, 16.01.2023 , 14:12 Uhr

Oberfranken / Deutschland

Wahlkreis-Reform in Deutschland: CSU will weiter fünf Wahlkreise für Oberfranken

Ampel-Parteien mit Gesetzesentwurf zur Wahlrechtsreform

Die mögliche Reform des Wahlrechts schlägt politisch hohe Wellen. Geht es nach der Berliner Wahlkreiskommission soll es künftig nur noch vier statt fünf Bundestagswahlkreise in Oberfranken geben - so die Meldung vom Freitag (13. Januar). Unterdessen haben jetzt die Ampel-Parteien von SPD, FDP und GRÜNE einen Gesetzesentwurf für die Reform des Wahlrechts vorgelegt. Demnach würden die Wahlkreise nicht verkleinert, die Anzahl der Abgeordneten dennoch auf 598 verringert. Der oberfränkische CSU-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Friedrich übt in einem Statement Kritik!

Bundestag soll auf 598 Abgeordnete reduziert werden

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Nürnberger teilte am letzten Freitag mit, dass nach den Überlegungen der Wahlkreiskommission des Deutschen Bundestags es in Oberfranken nur noch vier statt fünf Bundestagswahlkreise in Oberfranken geben soll. Die Planungen liefen darauf hinaus, dass es zukünftig nur noch die Wahlkreise Hof, Coburg, Bamberg und Bayreuth geben soll. Der Wahlkreis Kulmbach sollte demnach aufgelöst und unter den Wahlkreisen Bamberg, Coburg und Hof aufgeteilt werden. Mit einem Gesetzesentwurf der Ampel-Regierung könnten diese Überlegungen wieder vom Tisch sein. Die Koalition strebt mit dem Entwurf eine andere Lösung an, um den Bundestag von aktuell 736 auf 598 Abgeordnete zu verkleinern.

Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition

Der Entwurf besagt, dass die 299 Wahlkreise in Deutschland bestehen bleiben sollen, demnach auch die fünf Wahlkreise Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof und Kulmbach. Die Ampel will unterdessen an die Überhang- und Ausgleichsmandate heran. Diese soll es zukünftig nicht mehr geben. Zu Überhangmandaten kommt es, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erzielt, als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen. Bislang kann die Partei diese Mandate behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 gab es 138 dieser Mandate. Alle im Bundestag sitzenden Parteien profitierten davon: Union 41, SPD 36, GRÜNE 24, FDP 16, AFD 14, Linke 7.

Änderung von "Erststimme" und "Zweitstimme"

Im Zuge des Entwurfes soll es keine "Erststimme" und "Zweitstimme" mehr geben. Aus der "Erststimme" soll eine "Wahlkreisstimme" werden. Damit wählt man seinen Direktkandidaten aus der Region. Die "Zweitstimme" würde zu einer "Hauptstimme" werden. Allein diese Stimme soll nach Ampel-Überlegungen entscheidend sein, wie viele Sitze im Bundestag jeder Partei zustehen, verteilt auf die einzelnen Landeslisten. Die Überlegung hierbei: Sofern eine Partei weniger Wahlkreise gewinnt, als ihr Mandate zustehen, werden restliche Mandate über die Liste verteilt. Im anderen Fall gehen aber Kandidaten mit den schlechtesten Wahlkreisergebnis leer aus.

Kritik von Seiten der CSU

Politikexperten in Berlin gehen davon aus, dass vor allem von Seiten der Union es Kritik für diese Reform geben wird. Unterdessen hat sich der Hans-Peter Friedrich, der CSU-Bezirksvorsitzende für Oberfranken, dafür ausgesprochen, dass Oberfranken seine fünf Wahlkreise behält.

 

Die CSU Oberfranken wird weiter alles daran setzen, dass Oberfranken fünf Bundeswahlkreise behält und fünf direkt gewählte Abgeordnete aus Oberfranken in den Deutschen Bundestag einziehen. In allen Stellungnahmen hat die oberfränkische CSU in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass trotz einer Reduzierung der Wahlkreise auf 280, wie es die aktuelle Rechtslage vorsieht, eine Beibehaltung von fünf Wahlkreisen in Oberfranken rechnerisch möglich und aus politischen Gründen auch notwendig ist.

(Hans-Peter Friedrich, MdB und CSU-Bezirksvorsitzender für Oberfranken)

 

Friedrich äußerte sich in seinem Statement auch kritisch gegenüber dem Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition. Diesen hält er für "völlig inakzeptabel". Der Grund: Es besteht die Möglichkeit, dass ein direkt gewählter Abgeordneter nicht in den Bundestag einziehen könnte, nämlich wenn mehr Kandidaten einer Partei die meisten Wahlkreisstimmen erhalten, als der Partei durch das Ergebnis der Hauptstimmen überhaupt Plätze im Bundestag zustehen.

 

Völlig inakzeptabel ist der neue Vorschlag der Ampelkoalition, nicht allen direkt gewählten Abgeordneten den Einzug in den Deutschen Bundestag zu gewähren. Denn damit wird das Prinzip der Wahlkreise entwertet und der Wähler vor Ort praktisch entmachtet. Auch wenn sich eine Mehrheit von Wählern auf einen Kandidaten verständigt, soll dieser künftig nicht automatisch in den Bundestag einziehen, sondern sein Mandat, vom Gesamtabschneiden seiner Partei abhängig gemacht werden. Dieser Vorschlag führt dazu, dass möglicherweise nicht mehr alle Wahlkreise von einem Abgeordneten im Parlament vertreten sind. Damit wird die Wahl eines Abgeordneten künftig vom Gesamtergebnis seiner Partei abhängen und nicht mehr von seinem persönlichen Ergebnis vor Ort.

(Hans-Peter Friedrich, MdB und CSU-Bezirksvorsitzender für Oberfranken)

 

Aktuell Beitrag vom 16. Januar

Ampelvorschlag zum Wahlrecht: CSU läuft Sturm
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