Mo., 30.03.2020 , 18:25 Uhr

Mögliche Wahlverfälschung in Kulmbach: Landratsamt informiert über weiteres Vorgehen

Landratsamt Kulmbach wird die Wahlunterlagen prüfen

Der Landkreis Kulmbach informierte am Montagnachmittag (30. März) über den aktuellen Verlauf, hinsichtlich einer möglichen Prüfung der Oberbürgermeister-Stichwahl in Kulmbach. Über der Stadt hängt der Verdacht der Wahlfälschung. Am vergangenen Mittwoch (25. März) ging bei den Ermittlern der Hinweis ein, dass durch zwei Mitarbeiter des Rathauses Briefwahlunterlagen vernichtet worden sein sollen. Wir berichteten.

Ab Dienstag beginnt die Wahlanfechtungsfrist

Wie der Landkreis in einem Schreiben mitteilte, wird auf das Zusammentreffen des Wahlausschusses für die Gemeindewahlen der Stadt Kulmbach am Dienstagnachmittag (31. März) gewartet. Nachdem der gewählte Kandidat – in dem Fall Ingo Lehmann (SPD) – die Wahl annimmt, der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis feststellt und diese vom Wahlleiter verkündet, beginnt ab dem morgigen Dienstag für zwei Wochen die Wahlanfechtungsfrist.

Wahlunterlagen werden zur Prüfung dem Landratsamt Kulmbach vorgelegt

Nach Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses, wird die Stadt Kulmbach dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Wahlunterlagen zur Prüfung vorlegen. Die Prüfung erfolgt daraufhin umgehend. Ein Abschluss findet jedoch nicht vor dem Ablauf einer Anfechtungsfrist statt. In diesem Rahmen müssen auch die Ermittlungsergebnisse der Kripo und Staatsanwaltschaft gegen städtische Mitarbeiter abgewartet werden und sind bei der Wahlprüfung zu berücksichtigen. Nach Angaben des Landratsamts Kulmbach liegen derzeit noch keine genaue Angaben seitens der Staatsanwaltschaft über ein absehbares Ende der Ermittlungen vor.

Verlängerung der Wahlprüfung durch das Landratsamt möglich

Hierbei sollte nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses die Wahlprüfung in der Regel vier Monate danach abgeschlossen sein. Im Einzelfall kann das Landratsamt Kulmbach die Frist verlängern, sofern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft andauern.

Das gesamte Wahlverfahren wird geprüft

Geprüft wird das gesamte Wahlverfahren. Von Beginn der Kandidatenaufstellung, bis hin zur Verkündung des abschließenden Wahlergebnisses. Dabei werden mögliche Beschwerden und Wahlanfechtungen berücksichtigt.

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