Bei Kontrollen auf der Bundesstraße 303 sind an den Weihnachtsfeiertagen insgesamt 232 verbotene Feuerwerkskörper aus dem Verkehr gezogen worden. In diesem Zusammenhang warnt das Haupzollamt Regensburg vor den Gefahren und Strafen, die durch illegale Böller und Feuerwerke entstehen können.
Kofferraum voller illegaler Böller
Beamte der Bundespolizei haben am Mittwochvormittag (25. Dezember) bei Schirnding ein Fahrzeug mit tschechischer Zulassung kontrolliert. Im Kofferraum stießen sie auf 72 Böller die sichergestellt wurden. Der 50-Jährige war auf dem Weg zu einem Verwandtenbesuch und erklärte den Beamten, dass er nicht wusste, dass die Böller in Deutschland verboten sind.
100 Kracher vom Asiamarkt
Am Donnerstagmittag (26. Dezember) überprüften Fahnder der Grenzpolizei einen 27-Jährigen aus Leipzig. Er konnte nach der Einreise aus Tschechien keine erforderlichen Ausweispapiere vorlegen und hatte sich auf dem Asiamarkt mit 100 Krachern versorgt. Die weitere Bearbeitung übernahm die Bundespolizei, die nun wegen der Verstöße gegen das Sprengstoff- und Aufenthaltsgesetz ermittelt.
Freiheits- & Geldstrafen drohen
Wenige Stunden später kontrollierte eine gemeinsame Streife der Grenz- und Bundespolizei bei Brand einem kosovarischen Staatsangehörigen. Im Kofferraum des 39-Jährigen lagerten 60 Böller. Auf den in Hessen wohnhaften Mann kommt ebenfalls ein Strafverfahren gemäß dem Sprengstoffgesetz zu. Der Gesetzgeber hat als Sanktionen für Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vorgesehen. Zudem werden den Verursachern die Kosten für die Vernichtung in Rechnung gestellt.
Jedes Jahr werden illegale Böller gekauft
Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen der Kauf von Feuerwerkskörpern. In Deutschland ist der Verkauf von pyrotechnischen Produkten einheitlich geregelt. Doch spätestens im Dezember stellt der Zoll jedes Jahr fest, dass vermehrt illegale Feuerwerkskörper, vor allem aus der Tschechischen Republik, mitgebracht werden. Allerdings dürfen innerhalb der Europäischen Union nur zugelassene Feuerwerkskörper transportiert werden.
Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen möglich
Nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes ist die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik verboten und strafbar. Außerdem könnte beim Abbrennen der Feuerwerkskörper Gefahr für Leib und Leben bestehen. „Selbst bei korrekter Anwendung können diese Feuerwerkskörper, auf Grund der mangelhaften Verarbeitung und der Verwendung von Industriesprengstoff, zu schlimmen Verletzungen, wie z.B. Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen“, so die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl.
Empfehlung vom Hauptzollamt Regensburg
Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung– und prüfung (BAM). Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit, empfiehlt das Hauptzollamt Regensburg, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen, von illegalen Feuerwerkskörpern sollte man lieber Abstand nehmen.