Im Fall der im August 2015 entführten und getöteten Anneli ist das Urteil des Landgerichts Dresden vom 05. September 2016 nun rechtskräftig. Wir berichteten. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Beschuldigten Norbert K. und Markus B. als unbegründet verworfen. Markus B. aus Burgebrach (Landkreis Bamberg) gilt als Haupttäter und wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Revision abgelehnt
Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag der Beschuldigten abgelehnt. Am 05. September 2016 hatte das Landgericht Dresden die beiden Angeklagten wegen des Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge schuldig gesprochen. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.
Besonders schwere Schuld festgestellt
Der Angeklagte Markus B. aus dem Landkreis Bamberg war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei ihm stellte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine – sonst nach 15 Jahren mögliche – Vollstreckungsaussetzung ausschließt.
Keine aktive Tötungshandlung
Den Angeklagten Norbert K. verurteilte das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten. Bei ihm war die Kammer von einer Begehung des Mordes durch Unterlassen ausgegangen, eine aktive Beteiligung an der Tötungshandlung selbst hatte die Kammer nicht festgestellt. Weiter hatte die Kammer die Strafe auch deshalb gemildert, weil der Angeklagte durch ein frühzeitiges Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte.