Di, 13.07.2021 , 16:01 Uhr

Corona-Krise: Bayern weitet Impfangebote massiv aus!

Bis zu 20.000 Zuschauer bei Sport- und Kulturveranstaltungen möglich

Bayern weitet im Kampf gegen die Corona-Pandemie seine Impfangebote massiv aus. Der Freistaat wird Corona-Impfungen weiter flexibilisieren und die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger weiter steigern. Besonders im Fokus steht dabei die Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen. Zudem gibt es bereits ab dem kommenden Donnerstag (15. Juli) bei länderübergreifenden Sport- und Kulturveranstaltungen Lockerungen.

Wohnortbindung für Impfungen wird aufgehoben

Künftig sollen Erstimpfungen in den Impfzentren auch ohne vorherige Registrierung und Termin möglich sein. Zudem soll die Wohnortbindung aufgehoben werden. So ist es auch möglich, sich stadt-, landkreis- und bundeslandübergreifend impfen zu lassen. Darüber hinaus ist es künftig möglich, dass Erst- und Zweitimpfungen von niedergelassenen Ärzten und Impfzentren in Kombination vorgenommen werden.

Reihenimpfungen für Studierende werden angeboten

Ergänzend sollen vor Ort Sonderimpfaktionen ausgeweitet werden. So sind Impfungen mit mobilen Teams zum Beispiel vor Geschäften, auf Märkten oder bei Sportveranstaltungen möglich. Die Impfzentren können auch „Familiensonntage“ für Eltern und Kinder ab zwölf Jahren anbieten. Ergänzend können die Impfzentren Drive-in-Angebote einrichten. Zudem bietet Bayern Impfaktionen für bestimmte Zielgruppen: Reihenimpfungen für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen sind schon angelaufen, in Kürze werden Reihenimpfungen für Studierende folgen.

Mehr Besucher ab dem 15. Juli für länderübergreifende Veranstaltungen möglich

Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen. Vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz von 35 wird nicht überschritten und folgende Vorgaben werden beachtet:

Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend. Die Änderungen treten ab dem 15. Juli in Kraft.

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