Seit Donnerstag (21. Dezember) ist alles anders an der Autobahn-Anschlussstelle bei Ebersdorf bei Coburg. Durch die neue Autobahn-auffahrt wurde die Verkehrsführung in dem Bereich stark verändert. Die und die 1,26 Promille in seinem Blut wurden einem 26 Jahre alten Autofahrer zum Verhängnis. Er verursachte einen schweren Unfall.
Geänderte Streckenführung irritiert Autofahrer
Zwei leicht verletzte Fahrzeuginsassen und mindestens 20.000 Euro Sachschaden sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls um kurz vor 21:00 Uhr auf Höhe der Anschlussstelle der Autobahn A73 bei Ebersdorf b. Coburg. Ein 26-jähriger Bad Rodacher fuhr mit seinem VW von Ebersdorf kommend in Richtung Coburg. Er wollte an der Autobahnanschlussstelle, wie bislang üblich, nach links auf die Autobahn in Richtung Erfurt auffahren. Aufgrund der Baustelle und der geänderten Streckenführung, war der der 26-Jährhige offensichtlich irritiert. Da er nicht weiter kam, wendete er in der gesperrten Auffahrt und fuhr zurück in Richtung B303. Um nun auf die neue Autobahn-Auffahrtsrampe in Richtung Erfurt und Coburg zu gelangen, musste er die B303 kreuzen.
Einmal quer über die B303 – keine gute Idee
Beim Überqueren der B303 übersah er einen Fiat Transporter, der die Bundesstraße von Coburg in Richtung Ebersdorf befuhr. Trotz eingeleiteter Bremsung des Transporters, stieß dieser mit der Fahrzeugfront in die Fahrertüre des Autos des Unfallverursachers. Beide Fahrzeuge wurden massiv beschädigt, waren nicht mehr fahrbereit und mussten von einem Abschleppdienst geborgen werden. Die beiden Fahrzeuginsassen wurden bei dem Zusammenstoß leicht verletzt. Sie mussten vom Rettungsdienst in das Coburger Klinikum gebracht werden.
Verdächtiger Alkoholgeruch
Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Ordnungshüter deutlichen Alkoholgeruch beim Unfallverursacher. Ein Alkoholtest erbrachte einen Wert von 1,26 Promille. Der Führerschein wurde noch an Ort und Stelle sichergestellt und der Fahrer musste eine Blutentnahme im Coburger Klinikum über sich ergehen lassen. Die Polizeiinspektion Coburg ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall und einem Verstoß nach der Straßenverkehrsordnung.