Im Fall des im Juli 2014 im Freibad in Himmelkron (Landkreis Kulmbach) ertrunkenen achtjährigen Mädchens könnte es nun möglicherweise doch zu einem Prozess kommen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat einen Strafbefehl abgelehnt und hält nach wie vor an der Anklage wegen fahrlässiger Tötung fest.
Staatsanwaltschaft lehnt Strafbefehl ab
Das Amtsgericht Kulmbach hatte vorgeschlagen, gegen die beiden Beschuldigten - den Bademeister und eine Betreuerin des TSV Himmelkron - einen Strafbefehl zu erlassen und so das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden. Diesem Vorschlag will die Staatsanwaltschaft Bayreuth aber nicht folgen. Das Amtsgericht Kulmbach muss nun entscheiden, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird.
Schrecklicher Badeunfall
Das achtjährige Mädchen war im Juli 2014 mit der Sportgruppe des TSV Himmelkron ins Freibad gegangen. Das Kind konnte noch nicht schwimmen, gelangte aber trotzdem ins tiefe Wasser und wurde später bewusstlos im Becken gefunden. Wenige Tage später starb das Mädchen in einem Krankenhaus.