Ab Donnerstag (24. Dezember) dürfen Patienten und Bewohner von Einrichtungen in der Stadt und im Landkreis Hof wieder täglich besucht werden. Am Mittwoch (23. Dezember) erließ die Stadt Hof eine neue Allgemeinverfügung, die bis zum 10. Januar gilt.
Regierung von Oberfranken fordert die Stadt Hof dazu auf, die aktuellen Auflagen zu lockern
Zu Beginn der Woche plante die Stadt Hof, die bestehende, bis 23. Dezember 2020 gültige Allgemeinverfügung, weitestgehend unverändert ins neue Jahr hinein fortzuschreiben. Ein entsprechender Entwurf wurde an die Regierung von Oberfranken geschickt. Am gestrigen Dienstag erhielt die Stadt jedoch die Aufforderung, den Besuch in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich zu machen. Dies erfolgt mit eindeutigen Auflagen, wie sie auch im Hofer Land gelten. Das bedeutet: Sowohl in der Stadt als auch im Landkreis darf jeder Patient / Bewohner täglich von einer Person besucht werden.
Dabei gilt Folgendes zu beachten:
Einrichtungen weiterhin stark von Infektionen betroffen
„Die Pflegeheime waren und sind im Hofer Stadtgebiet stark von Infektionen betroffen. Um die Seniorinnen und Senioren und sich selbst zu schützen, bitten wir um äußerste Vorsicht“
(Eva Döhla, Oberbürgermeisterin)