Mi., 14.12.2016 , 12:44 Uhr

Landgericht Hof: Urteil gegen Biersteuerkarussell

Täter verursachten Steuerschaden von 36 Millionen Euro

Das Landgericht Hof verurteilte am Mittwoch Vormittag (14.12.) drei Angeklagte wegen besonders schwerer Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Angeklagten müssen für zweieinhalb, drei und drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Auf dem englischen Schwarzmarkt verkauft

Die drei Verurteilten sollen LKW-Ladungen an Bier in Deutschland versteuert, diese allerdings tatsächlich auf dem Schwarzmarkt in Großbritannien verkauft haben. Zu einer Spedition in Hof kamen laut Papieren insgesamt ca. 2.300 Ladungen Bier aus einem Steuerlager in Frankreich. Tatsächlich wurde aber ca. 80 Mal pro Woche das gleiche Bier vorgefahren.

Bier kam nicht aus dem Ausland

Die Lieferungen kamen nämlich nicht aus dem europäischen Nachbarland, sondern aus einem etwa 80 km entfernten Lager der Angeklagten. In diesem Lager war ein Bestand an bestimmten Biersorten vorrätig, um die LKW genau mit den Bieren zu beladen,  die nach den Frachtpapieren in Hof erwartet wurden. Die Biere aus dem Lager in Frankreich wurden in den meisten Fällen nach Großbritannien geschmuggelt. In Großbritannien ist die Biersteuer etwa 10 Mal so hoch wie in Deutschland.

36 Millionen Euro Steuerschaden

Zollfahnder aus Weiden ermittelten bereits seit Ende 2014 gegen die meist türkisch-stämmige Tätergruppierung. Der Steuerschaden bei zwei Verurteilten beträgt rund 23 Millionen Euro. Der dritte Verurteilte, der Spediteur aus Hof, musste sich wegen eines Steuerschadens von etwa 13 Millionen Euro vor dem Landgericht verantworten.

Täter Ende letzten Jahres gestoppt

Bereits im Dezember 2015 wurde das Biersteuerkarussell gestoppt. Sechs Staatsanwälte und 240 Zöllner durchsuchten Objekte in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Tschechien. Außerdem wurden fünf Haftbefehle vollstreckt. Die Haftbefehle gegen alle drei Angeklagte wurden aufrechterhalten. Sie bleiben weiterhin im Gefängnis.

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