Am Dienstag (20. November) kontrollierten sowohl die Selber Polizei als auch die Polizei in Münchberg Personen, deren Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland nicht gültig waren. In beiden Fällen nahmen die jeweiligen Polizeiinspektionen die Ermittlungen auf. Zwei Personen konnten nach Zahlung einer Geldstrafe die Reise fortsetzen. Ein Mann muss sich vor dem Haftrichter verantworten.
Polizei erwischt zwei Männer ohne Aufenthaltsgenehmigung
In den frühen Morgenstunden des Dienstags kontrollierten die Beamten am Autohof Münchberg (Landkreis Hof) den 20-jährigen tadschikischen Staatsbürger sowie den 26-jährigen Ghaner. Während der Untersuchung stellte die Polizei fest, dass die beiden Männer nicht über die nötigen Aufenthaltsberechtigungen verfügen. Der Ghaner wurde schließlich von den Beamten dazu aufgefordert, sich bei dem zuständigen Ausländeramt zu melden. Nach Zahlung der Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurde der 26-Jährige wieder entlassen. Im Gegensatz zu dem 20-Jährigen, der zur Prüfung der Abschiebehaft dem Richter vorgeführt wird.
44-Jähriger ohne gültigen Pass unterwegs
Während einer Kontrolle entdeckten die Selber Beamten einen 44-jährigen Mann mit gambischer Staatsangehörigkeit, der ohne Ausweispapiere, mit dem Zug von Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) nach Tschechien unterwegs war. Der 44-Jährige besaß weder einen gültigen Pass noch einen Aufenthaltstitel für Deutschland. Im Laufe der weiteren Untersuchung stellten die Beamten fest, dass der Mann bereits im Oktober wegen illegalen Aufenthalts in Berlin angezeigt wurde. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Wunsiedel durfte der 44-Jährige nach Zahlung der Sicherheitsleistung von 673,50 Euro seine Reise fortsetzen.