Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein will nach der gescheiterten Eröffnung des Königsbads in der vergangenen Woche vor dem Verwaltungsgerichtin Bayreuth klagen. Das Landratsamt Forchheim hat die Wiedereröffnung aufgrund der bestehenden Corona-Maßnahmen verboten, damit ist der Oberbürgermeister nicht einverstanden.
Landratsamt verbietet Freibad-Eröffnung
Bereits an Himmelfahrt (21. Mai) sollte das Königsbad in Forchheim mit einem neuen Hygienekonzept eröffnet werden. Oberbürgermeister Uwe Kirschstein sieht das Königsbad als Sportstätte an und diese dürfen wieder öffnen. Laut des Forchheimer Landratsamtes ändert auch das neue Hygienekonzept jedoch nichts am grundsätzlichen Verbot der Eröffnung eines Schwimmbades. Die Behörde wies auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hin, die einen Freibadbetrieb ausdrücklich verbietet und hat die Eröffnung untersagt. Die Stadt Forchheim wollte am Vatertag den Außenbereich des Königsbades wiedereröffnen und bis zu 800 Menschen in die Badeanstalt lassen. Eine Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes will Oberbürgermeister Kirschstein dem Verwaltungsgericht in Bayreuth schicken.