Der Selber Ladenbesitzer, gegen den die Staatsanwaltschaft Hof am Dienstag (20. September) einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt hat, hat Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt. Das hat das Amtsgericht Wunsiedel bestätigt. Wir berichteten gestern über den Antrag der Staatsanwaltschaft.
Öffentliche Verhandlung "droht"
Das bedeutet jetzt: Sollte der Geschäftsmann den Einspruch nicht zurücknehmen, wird es eine öffentliche Gerichtsverhandlung geben. Die Hofer Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit einem Schild in seinem Schaufenster den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt zu haben. Das Schild zeigte einen Hund und die Aufschrift „Asylanten müssen draussen bleiben.“ Wann die Verhandlung startet, ist noch nicht bekannt.