Do, 01.10.2020 , 17:01 Uhr

Todesraser von Selb: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein

21-Jähriger erhält Jugendstrafe auf Bewährung

Der Fall um den Todesraser von Selb (WUN) ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Hof legte gegen das Urteil vom Mittwoch (30. September) Revision ein. Wie berichtet, erhielt der 21-jährige Angeklagte eine Jugendstrafe von einem 1 Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 250 Sozialstunden ableisten und bekam eine Führerscheinsperre von vier Jahren auferlegt. Am letzten Prozesstag am Landgericht Hof plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine vierjährige Jugendstrafe für den Raser.

Berufsschüler (19) wird im Februar totgefahren

Opfer des damals 20-jährigen Autofahrers war am 06. Februar 2020 ein 19-jähriger Berufsschüler aus Kulmbach. Dieser wollte am letzten Blockschultag mit seinen Freunden in einer Gaststätte in Selb feiern. Der 19-Jährige starb beim Überqueren der Straße, als der Angeklagte mit seinem Wagen durch die Stadt raste. Angeklagt wurde der heute 21-Jährige zuerst wegen Mordes. Da jedoch kein Tötungsvorsatz laut Gericht vorlag, wies der Richter schon im Laufe des Prozesses darauf hin, dass ein Urteil wegen Mordes nicht in Frage kommen würde.

 

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