Die Ermittlungen von Kripo und der Staatsanwaltschaft Bayreuth im Zusammenhang mit dem Unglück im Freibad Kulmbach am 26. Juli sind fast abgeschlossen. Durch umfangreiche Ermittlungen und Untersuchungen gelang es, die Stunden vor den folgenschweren Sprüngen und die Umstände des Todes zu rekonstruieren.
Unser Beitrag vom (26. Juli):
Spaziergänger entdeckte die Männer im Sprungbecken
Ein Spaziergänger entdeckte am Sonntagmorgen (26. Juli) die beiden Männer leblos in dem seit Saisonbeginn gesperrten und leeren Sprungbecken im Kulmbacher Freibad. Ein sofort alarmierter Notarzt konnte den beiden nicht mehr helfen. Sie waren an ihren schweren Verletzungen gestorben. Wir berichteten.
Umfangreiche Ermittlungen der Behörden
Die Behörden ermittelten, dass die beiden 20 und 24 Jahre alten Männer am Samstagabend (25. Juli) zunächst mit mehreren Bekannten in der Kulmbacher Innenstadt unterwegs waren. Nach Mitternacht trennten sich nach den Aussagen der Begleiter die Wege der Männer. Die Beiden überwanden den Zaun des Freibades und gelangten so in das Kulmbacher Freibad. Anschließend stiegen sie von hinten auf die Sprunganlage.
Männer stürzten über zehn Meter in die Tiefe
Nachdem sich die beiden ihrer Oberbekleidung entledigt hatten, kletterten sie über eine Plattform auf den Sprungturm. Der reguläre Zugang war nicht möglich, da die Zugangstreppen im Zuge der Sperrung abgebaut waren. Anschließend sprangen sie über zehn Meter in die Tiefe und schlugen in dem leeren Becken auf. Dadurch zogen sie sich die tödlichen Verletzungen zu.
Ergebnis der toxikologischen Untersuchung
Ein erstes Ergebnis der Obduktion ergab, dass beide Männer an den Folgen ihrer Verletzungen, die sie sich beim Sprung zugezogen hatten, verstarben. Im Zuge weiterer Untersuchungen wurde festgestellt, dass beide unter dem Einfluss von Cannabis-Produkten und dem Wirkstoff von Ecstasy standen. Zudem waren die Männer alkoholisiert, der 20-Jährige sogar mit deutlich mehr als einem Promille.
Leere Becken wäre erkennbar gewesen
Eine Überprüfung bei gleichen nächtlichen Lichtverhältnissen ergab, dass ohne Schwierigkeiten zu erkennen war, dass sich kein Wasser im Becken befand. Die Sicherungsmaßnahmen im Bereich des gesperrten Sprungbeckens sind nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht zu beanstanden.
Unser Beitrag vom (27. Juli):
Weiterführende Informationen:
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