Do., 02.04.2020 , 15:11 Uhr

Wunsiedel: Mehrere Personen verstoßen gegen Ausgangsbeschränkungen

Keine Einsicht trotz Ansteckungsgefahr

Am Mittwoch (01. April) stellten die Beamten der Polizei Wunsiedel mehrere Verstöße gegen die bestehenden Ausgangsbeschränkungen fest. Sieben Personen hielten sich nicht an das Kontaktverbot und müssen nun mit hohen Bußgeldern rechnen. Aufgrund des Coronavirus darf man nur das Haus verlassen, um notwendige Dinge zu erledigen. Zudem darf man nur engeren Kontakt zu Personen haben, mit denen man in einem Haushalt lebt. Im Landkreis Wunsiedel sind acht Personen an den Folgen von Corona verstorben.

21-Jährige machen Spritztour

Gegen 15:00 Uhr  wurden zwei 21-Jährige aus Wunsiedel bei einer gemeinsamen Autofahrt angetroffen und kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass sie beide nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen und sie konnten für die Fahrt auch keinen triftigen Grund nachweisen.

Trio trinkt vor Einkaufsmarkt

Gegen 17:30 Uhr wurden drei Personen aus Wunsiedel an der Zufahrt zu einem Einkaufsmarkt in der Ascher Straße beim Alkoholkonsum angetroffen. Die Beamten erkannten darin verständlicherweise ebenfalls keinen triftigen Grund für das Verhalten der Betroffenen und forderten sie auf, nach Hause zu gehen.

Duo raucht gemeinsam vor Imbiss

Dass die polizeiliche Anordnung bei zwei Personen offensichtlich keinerlei Wirkung zeigte, ergab eine erneute Kontrolle gegen 19:15 Uhr an einem Imbiss in der Maximilianstraße. Eine 46-jährige Frau und ein 29-jähriger Wunsiedler wurden dort beim Rauchen und beim Bierkonsum angetroffen. Außerdem hielten sie den erforderlichen Mindestabstand nicht ein.

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

In allen Fällen werden gegen die Beteiligten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz eingeleitet, die mit zum Teil drastischen Bußgeldern geahndet werden. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang nochmals an die Vernunft der Bevölkerung und bittet um ein vorschriftenkonformes Verhalten. Andernfalls wird gegen Zuwiderhandlungen zum Wohle der Allgemeinheit konsequent eingeschritten.

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