Mi., 07.04.2021 , 14:30 Uhr

Corona-Krise: Bayern führt Testpflicht an Schulen ein

Weitere Öffnungsschritte werden verschoben

Der Freistaat Bayern führt unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz eine Testpflicht an Schulen ein. Diese Tests sollen bei einem Inzidenzwert von unter 100 zweimal wöchentlich stattfinden. Getestet werden sollen sowohl die Schüler als auch Lehrkräfte. Dies und weitere Beschlüsse gab am Mittwoch (07. April) im Rahmen einer Pressekonferenz in München der Ministerpräsident Markus Söder bekannt.

Schulen tragen zum Pandemiegeschehen bei

Die Testpflicht an Schulen wurde damit begründet, dass auch diese Bildungseinrichtungen zum Pandemiegeschehen beitragen. Nach Angaben von Söder haben die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen PCR-Test, Schnell- und Selbsttest. Bei einer Inzidenz die über 100 ist, soll mindestens zweimal die Woche getestet werden.

Geplante Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 100 werden verschoben

Die bislang ab dem 12. April geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport werden um zwei Wochen bis zum 26. April verschoben.

Öffnungsschritte in Modellregionen verschoben

Die Verschiebung der geplanten Öffnungen gilt auch für die Modellregionen. Bei den Modell-Projekten handelt es sich um Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100, die mit einem konsequenten Testkonzept für untersuchungszwecke schrittweise in Bereichen des öffentlichen Lebens öffnen. Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

Diese weiteren Beschlüsse sind bekannt gegeben worden

Bereich Einzelhandel ab dem 12. April:

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.

Für sonstige Geschäfte im Einzelhandel gilt:

Haben bald geimpfte Bürger weniger Einschränkungen?

Für Bürgerinnen und Bürger, die die Zweitimpfung erhalten haben, könnten pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. In Betracht kommen dabei, dass bei Einreise die Quarantänepflicht oder die Testpflicht beim Besuch des Einzelhandels entfallen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (kurz: LGL) wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind. Zudem wird in den zehn größten, bayerischen Unternehmen ein Modellprojekt mit Betriebsärzten durchgeführt, um den Beschäftigten testweise ein Impfangebot zu ermöglichen. Dies soll noch im April erfolgen. Die Unternehmen werden vom Freistaat noch ausgewählt.

Kontaktverfolgung durch die App "Luca"

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens entschied das Bayerische Staatsministerium für Digitales, eine landesweite Lizenz für Luca zu erwerben. Für Nutzer, Gesundheitsämter und teilnehmende Organisatoren sei die App kostenfrei. Sie erleichtere den Gesundheitsämtern die Kontaktnachverfolgung von Corona-Infektionen. Außerdem können Nutzer bei Luca direkt über die App eine digitale Warnung erhalten, wenn sie mit einer bestätigt infizierten Person in Kontakt waren.

Weiterhin die Strategie "Vernunft und Vorsicht"

Der Ministerpräsident Markus Söder setzt weiterhin auf die Strategie "Vernunft und Vorsicht". In Bayern gibt es inzwischen keinen einzigen Landkreis unter einer Inzidenz von 50. Die Zahl der Intensivpatienten steigt. Wir vermeldeten dazu die Zahlen für Hochfranken. Die Mutation ist aggressiver und ansteckender. Vor allem der Krankheitsverlauf bei Jüngeren wird länger, so Söder. Daher erlaube die aktuelle Pandemie-Lage keine Experimente und Öffnungen.

Beitrag aus Oberfranken Aktuell vom 07. April:

Pandemieplan Bayern: Keine Lockerungen, keine Modellregionen und eine Testpflicht an Schulen
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