Im Rahmen einer Pressekonferenz gab unter anderem Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), am Mittwoch (20. Januar) die Ergebnisse der Beratungen von Bund und Länder bekannt. Aus Sorge vor dem mutierten Virus verlängert Bayern sowie das gesamte Bundesgebiet den Lockdown bis zum 14. Februar. Wie wir bereits berichteten, holten sich die Länderchefs am vergangenen Montag zur Mutation von Experten ein Lagebild ein.
Das sind die folgenden Beschlüsse der Beratungen:
- Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Das schrittweise Hochfahren des öffentlichen Lebens hängt danach vom jeweiligen Infektionsgeschehen ab.
- Die aktuell geltende Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr morgens gilt weiterhin.
- Die 15-Kilometer-Regelung für Hotspots ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen bleibt.
- Das Tragen von FFP2-Masken in ÖPVN und Einzelhandel bleibt ebenso weiterhin bestehen. Bei Gottesdiensten und Besuchen von Angehörigen in Pflegeheimen ist das Aufsetzen von medizinischen Masken Pflicht.
- Künftig sollen Kommunen das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen festlegen. So sollen „Partys-To-Go“ verhindert werden. Am Dienstag wurde der Beschluss des generellen Alkoholverbots auf öffentlichen Plätzen in Bayern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippt.
- Schulen und Kitas bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Der Distanzunterricht für Schüler sowie eine Notbetreuung von Kindern soll die Situation für Betroffene erleichtern. Nach aktuellem Stand wird ab dem 1. Februar der Wechselunterricht für Abschlussklassen und Berufsabschlüsse beginnen. Der Präsenzunterricht wird jedoch nur gestattet, wenn das Infektionsgeschehen dies erlaubt. Steigen die Zahlen, wird die Regelung eines Wechselunterrichts gekippt. Vom Präsenzunterricht sind laut Söder rund 2,3 bis 4 Prozent der Schüler betroffen. Die Faschingsferien bleiben wie angekündigt dieses Jahr aus.
- Bund und Länder möchten, dass je nach Möglichkeit Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministers soll kommende Woche in Kraft treten.
Fortbestand der Maßnahmen wegen der Mutation wichtig
Trotz Wirkung der bisherigen Lockdown-Maßnahmen und der schrittweisen Impfung von Risikogruppen, gibt es laut Söder bislang noch keinen Grund zur Entwarnung. Sorge bereite das mutierte Virus. Sollte sich die Mutation in Deutschland vermehren, müsse die Bevölkerung mit weiteren, schweren Herausforderungen rechnen. Daher sei es wichtig, dass die Maßnahmen weiterhin Bestand haben und konsequent fortgesetzt werden, um einer möglichen Gefahr vorzubeugen. Anfang / Mitte Februar soll über das weitere Verfahren in der Corona-Pandemie beraten werden.