Fr., 09.10.2020 , 13:23 Uhr

Corona-Pandemie im Landkreis Lichtenfels: Inzidenz-Wert an erster kritischer Hürde

Inzidenz-Wert liegt am Freitag bei 23,9

Der Lichtenfelser Landrat Christian Meißner hat sich am heutigen Freitag (09. Oktober) aufgrund der sprunghaften Zunahme der positiv
getesteten Personen im Landkreis Lichtenfels erneut mit der Abteilung "Gesundheit" im Landratsamt über das weitere Vorgehen beraten. Seit Donnerstag liegt der 7-Tage-Inzidenz-Wert um die kritische erste Warnmarke von 25. Am gestrigen Tag laut Homepage des Landkreis Lichtenfels bei 26,9, am heutigen Freitag bei 23,9. Aktuelle Zahlen: siehe weiter im Text!

Meißner appelliert eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises:

 

Bitte beherzigen Sie die A-H-A-Regel, also Abstand halten, Hygienemaßnahmen durchführen und eine Atemmaske tragen. Denn nur so können wir einschneidende Beschränkungen, die uns die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung* vom 1. Oktober vorgibt, abwenden. ... Ich fordere Sie deshalb nachdrücklich auf: nehmen Sie die Schutzmaßnahmen ernst, damit wir die ungeliebten Einschränkungen nicht umsetzen müssen. ... Bitte bleiben Sie vorsichtig und umsichtig und schützen Sie sich und damit auch die Anderen!

(Christian Meißner, Landrat des Landkreises Lichtenfels)

 

Aktuelle Zahlen aus dem Landkreis Lichtenfels (Freitag, 07:15 Uhr):

 

Aktuelle Zahlen aus den Kommunen (Freitag, 07:15 Uhr):

 

*Maßnahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Überschreiten des Wertes von 25:

Der erste neu eingeführte Warnwert liegt bei 25. Wird dieser überschritten, sind die Gesundheitsbehörden und Kreisverwaltungen angehalten, zu überlegen, ob (zusätzliche) Maßnahmen bei Veranstaltungen des Profisportes mit Zuschauern ergriffen werden müssen.

Überschreiten des Wertes von 35:

Wird in einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen von 35 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten („7-Tage-Inzidenz“), so ist die Zahl der zulässigen Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf bis zu 50 Personen zu begrenzen. Zudem gilt dann die dringliche Empfehlung, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Auch im Bereich der Schulen und Kitas sind dann gegebenenfalls weitere Schutzvorgaben umzusetzen. Sollte sich die Entwicklung bei den Infektionszahlen der letzten Tage fortsetzen, so könne der Landkreischef nicht ausschließen, dass schon nächste Woche eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Landkreis ergeht.

Überschreiten des Wertes von 50:

 Ab einem Grenzwert von 50 werden diese dringenden Empfehlungen dann zur Pflicht.

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