Nach der Feuer-Tragödie in Helmbrechts (Landkreis Hof), bei der Ende Oktober 2020 ein dreijähriges Mädchen ums Leben kam, wurden die Fallakten der Ermittler jetzt geschlossen. Dies teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Hof am Freitag (26. März) mit. Laut den Untersuchungen wurde das Feuer durch menschliches Handeln verursacht.
Wohnhausbrand am 24. Oktober
Wie berichtet, kam es am Samstagnachmittag des 24. Oktobers in Helmbrechts zu einem Wohnhausbrand in der Hochstraße. Bis auf das Kind konnten sich alle anwesenden Personen des Wohnhauses ins Freie retten. Die Eltern des Mädchens waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Nachdem die Feuerwehrkräfte den Brand gelöscht hatten, fanden sie das leblose Kind im Dachgeschoss des Anwesens.
Umfangreiche Ermittlungen von Kriminalpolizei und Landeskriminalamt
Nach dem Brand nahmen die Kriminalpolizei Hof und das Bayerische Landeskriminalamt die Arbeit vor Ort auf. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich drei Kinder im Alter von 14, sechs und drei Jahren zum Zeitpunkt des Brandausbruchs zu Hause aufhielten. Die beiden Jüngeren befanden sich laut Polizeibericht zum Spielen auf dem Dachboden.
LKA-Gutachten: Sechsjähriger verursacht Brand durch das Spielen mit einem Feuerzeug
Nach dem Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes wurde das Feuer durch menschliches Handeln verursacht. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sechsjährige den Brand beim Spielen mit einem Feuerzeug verursachte. Eine technische Ursache und bauliche Mängel wurden von den Ermittlern zweifelsfrei als Brandursache ausgeschlossen.
Dreijährige starb an einer Rauchgasvergiftung
Nachdem die 14-Jährige von dem Feuer auf dem Dachboden erfuhr, versuchte sie laut den Fallakten ihre Schwester zu retten. Dies gelang ihr jedoch aufgrund der Flammen und der starken Rauchentwicklung nicht mehr, weshalb sie zusammen mit ihrem Bruder das Haus verließ. Wie die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, starb das dreijährige Mädchen an einer Rauchgasvergiftung.
Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die Eltern eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft Hof leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wegen fahrlässiger Tötung aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht ein. Hinsichtlich der schwerwiegenden Folgen des Brandes mit Todesfolge wurde mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof von einer Strafe abgesehen, so die Polizei in ihrem Bericht abschließend.