Das Kabinett der Regierung von Oberfranken hat sich am Donnerstag mit der Situation nach dem schweren Hochwasser der letzten Tage befasst und Hilfemaßnahmen für die Geschädigten beschlossen. Als erste schnelle und unbürokratische Hilfe soll in Notsituationen schnellstmöglich ein „Sofortgeld“ ausgezahlt werden.
Zusätzlich zu den bestehenden Hilfsprogrammen wird die Soforthilfe für Privathaushalte, Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe gewährt. Das Sofortgeld beträgt 1.500 Euro pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5.000 Euro. In besonderen Härtefällen sind auch höhere Beträge möglich.
Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn
Es reicht zunächst aus, dass versichert wird, dass das Sofortgeld für Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Wird nur Sofortgeld beantragt, sind ein Schadens- und anschließender Verwendungsnachweis nicht zu führen. Das Sofortgeld wird auf anschließend gezahlte weitere Hilfen angerechnet. Erhalten Geschädigte Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
Anträge auf Gewährung von Soforthilfen sind bei den Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden erhältlich oder unter www.reg-ofr.de/hochwasserhilfe abrufbar.