Wegen eines Ladendiebstahls wurde die Polizei am Dienstagnachmittag (20. Mai) in einen Supermarkt in der Hans-Böckler-Straße in Hof gerufen. Als die Beamten eintreffen, offenbaren sich noch ganz andere Dinge.
Ladendieb gibt falsche Personalien an
Gegen 11:40 Uhr wurde der wohnsitzlose 25-Jährige beim Diebstahl einer Dose Energy-Drink im Wert von knapp zwei Euro erwischt. Als er vom Ladendetektiv an die Polizei übergeben wurde, konnte sich der Mann nicht ausweisen und gab zunächst falsche Personalien an. Doch die Beamten ließen sich nicht hinters Licht führen. Sie wollten den Mann zum Abgleich seiner Fingerabdrücke mit zur Dienststelle nehmen, um seine Identität zweifelsfrei festzustellen.
25-Jähriger leistet erheblichen Widerstand und tritt nach Beamten
Dabei wurde der Mann aggressiv und leistete so heftigen Widerstand, dass er noch im Supermarkt zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Dabei trat er nach den Beamten und beleidigte sie auf übelste. Auch in der Dienststelle sträubte sich der 25-Jährige nach Kräften und musste teilweise sogar von mehreren Beamten getragen werden. Verletzt wurde dabei zum Glück jedoch niemand.
Gegen Täter bestand bereits Haftbefehl wegen Gewalt gegen Polizeibeamte
Beim Abgleich seiner Fingerabdrücke und der Ermittlungen seiner echten Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl über eine Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und zwei Monaten vorlag. Grund war ein zurückliegender Fall von Gewalt gegen Polizeibeamte. Der äußerst renitente und mit knapp 1,6 Promille deutlich alkoholisierte Mann wurde direkt nach der Blutentnahme ins Gefängnis gebracht.
Erneutes Ermittlungverfahren wird Haftzeit deutlich verlängern
Nun erwartet den 25-Jährigen wegen seines erneuten Angriffs auf Polizeibeamte ein weiteres Ermittlungsverfahren, das seine Haftzeit wohl deutlich verlängern wird. Außerdem gibt es Anzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Ladendiebstahl und einer Ordnungswidrigkeit wegen falscher Namensangabe.