Di., 05.12.2017 , 17:55 Uhr

Landgericht Bamberg: Urteil im Liquid Ecstasy-Prozess

26-Jähriger muss vier Jahre in das Gefängnis

Am Landgericht Bamberg ist am späten Dienstagnachmittag (5. Dezember) das Urteil im so genannten Liquid Ecstasy-Prozess gefallen. Ein 26-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg muss für vier Jahre in das Gefängnis. Das Urteil lautete Körperverletzung mit Todesfolge.

Ursprüngliche Anklage: Mord durch Unterlassen

Ursprünglich musste er sich wegen Mordes durch Unterlassen verantworten. Allerdings war schon nach einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten damit zu rechnen, dass der Mann milder bestraft wird. Der Angeklagte hatte bereits eingeräumt, vor rund Jahren, kurz vor Weihnachten, eine Flasche mit unverdünntem Liquid Ecstasy zu einer Party in Bamberg gebracht zu haben. Dort tranken zwei andere Männer von der Substanz. (Wir berichteten!) Einige Tage später starb einer von ihnen - genau am 24. Dezember. Der andere Mann konnte gerettet werden.

Erste Urteil durch Revision aufgehoben

Der Angeklagte wurde bereits im Dezember 2015 vom Landgericht Bamberg der fahrlässigen Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach der Revision durch die Staatsanwaltschaft wurde das Urteil aufgehoben. Seit dem 9. November wurde am Landgericht Bamberg erneut verhandelt. (Weitere Informationen HIER!)

Weiterführende Informationen

Landgericht Bamberg: Prozess um Party mit tödlichem Ende
(Aktuell-Bericht zum Prozess-Auftakt am 9.11.17)
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