Mo., 08.09.2025 , 14:15 Uhr

Landkreis Hof

Nach Stallbrand bei Naila: Tierschutzorganisation PETA erstattet Strafanzeige

40 Kälber und Jungtiere starben bei Bauernhofbrand

Nach dem verheerenden Brand am vergangenen Donnerstag (04. September) auf einem Bauernhof in Kalkofen bei Naila (Landkreis Hof), hat die Tierschutzorganisation PETA noch am selben Tag Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hof erstattet, heißt es in einer Pressemitteilung am heutigen Montag (08. September). Unzureichende Brandschutzmaßnahmen seien laut PETA schuld an dem Tod von 40 Kühen.

PETA kritisiert fehlende Brandschutzmaßnahmen 

Bei einem Stallbrand bei Naila starben in der vergangenen Woche 40 Kälber und Jungtiere in den Flammen. (Wir berichteten). Einige Tiere konnten die Einsatzkräfte glücklicherweise retten. Die Brandursache ist nach wie vor unklar. Noch am selben Tag hat die Tierschutzorganisation PETA Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hof erstattet. Laut PETA führen unzureichende Brandschutzmaßnahmen dazu, dass Tiere in Ställen qualvoll ersticken oder bei vollem Bewusstsein verbrennen.

Möglicher Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz

In ihrer Pressemitteilung bezieht sich die Tierschutzorganisation auf die Polizeimeldung zu dem Vorfall. Auf Nachfrage von TVO erklärte die Staatsanwaltschaft Hof, dass laut PETA der Anfangsverdacht des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz besteht. § 17 des Tierschutzgesetzes stellt Tierquälerei unter Strafe, indem es das Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund oder die Zufügung erheblicher Schmerzen und Leiden unter Strafe stellt. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

„Der Tod eines jeden Tieres, das bei einem Stallbrand aufgrund mangelnder Brandschutzmaßnahmen stirbt, wurde nach Auffassung von PETA billigend in Kauf genommen. Die Politik ist gefragt, gesetzliche Regelungen zu verschärfen, um die Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können etwas gegen solch schreckliche Vorfälle tun. Denn würden alle Menschen vegan leben, wäre das nicht passiert.“

(Julia Weibel, Fachreferentin bei PETA)

§17 Tierschutzgesetz kommt nur zum Tragen, wenn es sich um vorsätzliche Brandstiftung handelt, um dies beurteilen zu können muss zuerst die Brandursache geklärt werden. Die Anzeige richtet sich nicht gegen eine konkrete Person.

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