Den richtigen Riecher hatten Beamte der Verkehrspolizei Hof, als sie am Dienstagnachmittag (18. September) auf der Autobahn A70, auf der Höhe der Anschlussstelle Thurnau-Ost (Landkreis Kulmbach), einen 32-Jährigen mit seinem Pkw anhielten. Während der Kontrolle stellten die Beamten mehrere Verstöße des Fahrers fest. Dafür muss dieser sich jetzt strafrechtlich verantworten.
32-Jähriger mit falschem Kennzeichen unterwegs
Während der Verkehrskontrolle stellte die Polizei fest, dass das Kennzeichen nicht für den Ford Mondeo, sondern für einen VW Polo ausgegeben war. Der Grund für das falsche Kennzeichen war, dass für den Ford überhaupt keine Zulassung vorlag. Dementsprechend besaß der Wagen des 32-Jährigen keine Haftpflichtversicherung und für ihn konnte somit auch keine Kfz-Steuer abgeführt werden.
Fahrer steht unter Drogeneinfluss
Zudem stellten die Beamten fest, dass der 32-Jährige bereits seit Mitte 2017 in Deutschland lebte und noch immer im Besitz eines russischen Führerscheins war. Für dessen Gültigkeit hätte das Dokument umgeschrieben werden müssen. Weiterhin stand der Fahrer unter Drogeneinfluss. Ein durchgeführter Test verlief positiv, weshalb zusätzlich eine Blutentnahme verordnet wurde.
32-Jähriger muss sich strafrechtlich verantworten
Dem 32-Jährigen wurde schließlich aufgrund der Missstände die Weiterfahrt untersagt. Er muss sich unter anderem nun wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.