Do, 29.04.2021 , 17:05 Uhr

Stadt und Landkreis Hof: Das sind die neuen Corona-Regelungen!

Ausgangssperre für Stadt Hof ab 22:00 Uhr +++ Maskenpflicht auf Spielplätzen entfällt +++ Gottesdienste in Präsenzform möglich

Die Stadt und der Landkreis Hof haben ihre Allgemeinverfügung bis zum 16. Mai verlängert und neu angepasst. So gilt unter anderem ab dem kommenden Sonntag (02. Mai) die Ausgangssperre der Stadt Hof ab 22:00 Uhr. Die Maskenpflicht auf Spielplätzen entfällt. Gottesdienste für alle Glaubensrichtungen sind unter Auflagen in Präsenzform wieder möglich.

 

Folgende Erneuerungen ergeben sich für Stadt und Landkreis Hof

Bereich Kinderbetreuung:

Die bestehende Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Notbetreuung wird nicht verlängert. Das bedeutet: Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Hof bleiben wegen der Inzidenz weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird zur Verfügung gestellt und kann wie in den vergangenen Wochen vor Beginn der Einschränkung wahrgenommen werden.

Bereich Schulen:

Die Schulen in Stadt und Landkreis Hof bleiben weiterhin im Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen. Die Schulleiter der weiterführenden Schulen entscheiden eigenständig, ob Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht stattfindet. Die Jahrgangsstufen 4 der Grundschulen bleiben dagegen im Distanzunterricht. Im Laufe der nächsten Woche wird das weitere Vorgehen entschieden.

Alle weiteren Corona-Maßnahmen des Landkreises Hof bleiben bestehen und gelten bis zum 16. Mai.

 

Ab dem 02. Mai treten folgende Maßnahmen für die Stadt in Kraft und gelten vorerst bis zum 16. Mai: 

  1. Die Besuchs- und Schutzregelungen für Heime und weitere Einrichtungen bleiben wie bisher und verändern sich nicht.
  2. Die Regelungen für Gastronomie sowie Handel und Dienstleistungen bleiben ebenfalls.
  3. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gottesdienste wieder in Präsenzform möglich. Bei Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften jeglicher Glaubensausrichtung, die auf Hofer Stadtgebiet stattfinden, ist ein Abstand von zwei Metern zwischen allen anwesenden Personen, die nicht demselben Hausstand angehören, einzuhalten. Im näheren räumlichen Umfeld der Gotteshäuser und Versammlungsräume, also direkt vor den Eingängen, sollen vor und nach den Gottesdiensten oder religiösen Versammlungen FFP2-Masken getragen werden. Kontaktverfolgungen für die Gesundheitsämter sollen gewährleistet werden. Dazu werden kontaktlose elektronische Verfahren empfohlen.
  4. Die Ausgangssperre in Hof wird an die bayernweit geltenden Regeln angepasst und gilt von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens.
  5. Sportstätten inklusive Bolzplätze sind wieder offen. Kontakt- oder Mannschaftssport dürfen nicht stattfinden.
  6. An Versammlungen dürfen maximal 60 Personen teilnehmen.

 

Ab dem 1. Mai entfällt in der Stadt Hof die Maskenpflicht auf Spielplätzen

Auf den Kinderspielplätzen in der Stadt entfällt die Maskenpflicht. Mit einer Ausnahme: Auf dem Spielplatz am Untreusee muss auch weiterhin eine Maske getragen werden, da sich der Spielplatz in der Intensivzone befindet. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Mai. In der Innenstadt müssen auch weiterhin Masken getragen werden.

 

Das sind die aktuellen Coronazahlen für Stadt und Landkreis Hof:

(Stand: 29. April 2021)

Aktuell-Bericht vom Donnerstag (29. April 2021)

Hof: Stadtverwaltung lockert strenge Corona-Regelungen
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