Bereits am Dienstag (16. Januar) erschütterte ein tragischer Verkehrsunfall auf der A9 bei Trockau (Landkreis Bayreuth) ganz Oberfranken. Nach einem Auffahrunfall mit einem Lkw stürzte der 33 Jahre alte Fahrer eines Mercedes die Talbrücke hinunter und verstarb. Zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. (Wir berichteten.) Um den ganz genauen Unfallhergang zu ermitteln, sucht die Verkehrspolizei Bayreuth nach wie vor Zeugen.
Mercedes fährt auf Lkw auf
Um 16:10 Uhr kam es bei schneebedeckter Fahrbahn kurz vor der Anschlussstelle Trockau in Richtung Norden zunächst zu einem Auffahrunfall. Ein 33-Jähriger aus dem Vogtlandkreis fuhr mit seinem Mercedes auf einen vorausfahrenden Sattelzug auf. Der Mann stieg nach bisherigen Erkenntnissen aus seinem Fahrzeug aus und begab sich an den rechten Fahrbahnrand. Ein 18-Jähriger hielt danach mit seinem Citroen Berlingo hinter den Unfallfahrzeugen an.
33-Jähriger verstirbt noch an der Unfallstelle
Kurz darauf prallte ein 31 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Bayreuth mit seinem Skoda in den stehenden Berlingo und schob diesen auf den Mercedes des 33-Jährigen. In diesem Zusammenhang stürzte der Mann die Talbrücke hinunter. Ein verständigter Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen. Der 18-Jährige Berlingofahrer aus Niedersachsen erlitt schwerste Verletzungen und kam in ein Krankenhaus. Er konnte bislang noch nicht zu dem Unfallhergang befragt werden. Der 31 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Bayreuth musste mit Verletzungen in eine Klinik gebracht werden.
33-Jähriger auf Auto erfasst
Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde festgestellt, dass der 33-Jährige von einem der unfallbeteiligten Autos erfasst wurde und in der Folge über das Geländer der Talbrücke in die Tiefe stürzte. Die Beamten der Verkehrspolizei Bayreuth arbeiten bei der Aufklärung des genauen Unfallhergangs eng mit einem von der Staatsanwaltschaft Bayreuth beauftragten Sachverständigen zusammen. Für die Ermittlungen sind jedoch auch Beobachtungen von Personen wichtig, die unmittelbar nach dem Verkehrsunfall hinzugekommen, beziehungsweise vorbeigefahren sind. Hierbei ist insbesondere der Stand der Fahrzeuge sowie der Aufenthaltsort der Personen auf der Fahrbahn für die Beamten von Bedeutung.