Di, 13.10.2020 , 17:07 Uhr

A73/Ebersdorf bei Coburg: Polizei stoppt gefährliches Lkw-Gespann

Kontrolle bringt mehrere Verstöße zum Vorschein

Am späten Montagnachmittag (12. Oktober) weckte ein Lkw-Gespann auf der A73 bei Ebersdorf bei Coburg das Interesse der Schwerlastspezialisten der Verkehrspolizei Coburg. Das Gespann mit Regensburger Zulassung hatte auf der Ladefläche des 7,5 Tonners einen beachtlichen neuwertigen landwirtschaftlichen Anhänger geladen. Wie sich herausstellte hatten die Beamten den richtigen Riecher.

Lkw mit gerissenen Bremsscheiben unterwegs 

Bereits bei der äußeren Begutachtung des Gespanns mussten die Beamten feststellen, dass zwei der vier Bremsscheiben des Lkw gerissen sind und die Bremsanlage des Anhängers mittels eines Kabelbinders funktionsuntüchtig gemacht wurde. Hier war schon klar, dass dieses Gespann so keinen Meter weiter bewegt werden darf.

Keine erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation

Bei der Überprüfung des deutschen Fahrers und Beifahrers stellte sich heraus, dass beide nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Der Beifahrer konnte durch die mitgeführten Diagrammscheiben ebenfalls als Fahrer ausfindig gemacht werden. Wie sich weiter herausstellte besitzen die beiden nicht die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation, welche im gewerblichen Güterverkehr schon seit langen Pflicht ist. Zudem führten beide ihre Fahrtenaufzeichnungen nicht richtig oder teilweise gar nicht. Auch das eingebaute Mautgerät zur Datenübermittlung an die digitalen Mautstationen wurde falsch eingestellt.

Illegale Gegenstände an Bord

Aber dem nicht genug, stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Vor dem Transport zur Blutentnahme ins Krankenhaus fanden die Beamten bei ihm noch einen Joint, eine geringe Menge Marihuana, ein Einhandmesser und eine Steinschleuder. Zu guter Letzt konnte noch ermittelt werden, dass es sich bei der Fahrt der Beiden um Schwarzarbeit handelt. Gegen beide wurden Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinwirkung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Verstöße gegen das Waffengesetz, Mautgesetz und Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eingeleitet.

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