Aufgrund den steigenden Infektionszahlen in der Stadt Bamberg und einem aktuellen Inzidenzwert von über 50 (Wir berichteten!), tritt nun auf Plätzen und Straßen mit viel Publikumsverkehr ein Alkoholkonsumverbot sowie eine Maskenpflicht in Kraft. Diese Maßnahmen gelten ab Mittwoch (28. Oktober) für den Zeitraum zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Welche Bereiche davon betroffen sind, legte nun die Stadt Bamberg fest.
Folgende Plätze und Straßen der Stadt Bamberg sind von den Einschränkungen betroffen:
- Kettenbrückstraße
- Kettenbrücke
- Hauptwachstraße
- Maximiliansplatz
- Grüner Markt
- Obstmarkt
- Obere Brücke
- Karolinenstraße
- Kleberstraße
- Vorderer Graben
- Fleischstraße
- Frauenstraße
- Edelstraße
- Heumarkt
- Holzmarkt
- Jesuitenstraße
- Fischstraße
- Mauthgasse
- Lebergasse
- Austraße
- Hasengasse
- An der Universität
- Stangsstraße
- Promenadestraße
- Rosengasse
- Franz-Ludwig-Straße (bis Einmündung Willy-Lessing-Straße)
- Keßlerstraße
- An den Stadtmauern
- Hellerstraße
- Lange Straße
- Am Kranen
- Kapuzinerstraße
- Untere Brücke
- Kernsgasse
- Dominikanerstraße
- Herrenstraße
- Am Leinritt (bis zur Unterführung Markusbrücke)
- Untere Sandstraße
(ab Markus- brücke bis Kreuzung Elisabethenstraße / Obere Sandstraße / Am Leinritt)
- Verbindungsstraße zwischen Straße Am Leinritt und Untere Sandstraße Höhe Markusbrücke
- Elisabethenstraße (zwischen Straße Am Leinritt sowie Obere/Untere Sandstraße)
- Ringleinsgasse
- Katzenberg
- Kasernstraße
- Sandbad
- Obere Sandstraße
- Grünhundsbrunnen
- Geyerswörthplatz
- Geyerswörthsteg
- Untere Mühlbrücke
- Schranne
- Lugbank
- Bischofsmühlbrücke
- Geyerswörthstraße (von Geyerswörthsteg bis einschließlich Ende Rosengarten vor dem TKS)
- Fußweg entlang Ludwig-Donau-Main-Kanal bis TKS
- Brucknersteg
- Habergasse
- Generalsgasse
- Theatergassen
- Prälat-Meixner-Platz
- Zinkenwörth (bis Einmündung Straße Schönleinsplatz Höhe Widerstands-Mahnmal)
Einschränkungen gelten vorraussichtlich bis zum 9. November
Die Maßnahmen gelten vorraussichtlich bis zum 9. November. Die Maskenpflicht gilt auch auf den Gehsteigen bis zu den Hauswänden. Entsprechende Schilder werden auf die Mund-Nase-Bedeckung hinweisen und in den kommenden Tagen aufgestellt.