Do, 26.11.2020 , 15:26 Uhr

Bayern: Verlängerung der geltenden Corona-Maßnahmen bis mindestens 20. Dezember

Hotspot-Strategie für Regionen mit einem Inzidenz-Wert von 200 und 300

Auf einer Pressekonferenz am Donnerstagnachmittag (26. November) informierten Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Aiwanger, Gesundheitsministerin Huml und Kultusminister Piazolo über die weiteren Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie. Das Kabinett einigte sich am heutigen Tag darauf, dass die aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember verlängert werden. Zudem gibt es Hotspot-Strategien für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200, über 300 beziehungsweise unter 50.

 

 

Ministerrat begrüßt die in Berlin getroffenen Maßnahmen

Der bayerische Ministerrat begrüßte die am gestrigen Mittwoch (25. November) von Bundeskanzlerin Merkel und den Länderchefs gefassten Beschlüsse und setzt diese dementsprechend auch um. Über die bundesweiten Beschlüsse hinaus, setzt der Freistaat auf weitere Maßnahmen, um das Infektionsniveau zu brechen.

 

Folgende Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert:

 

Verlängerung:

 

Vertiefung:

 

Hotspot-Strategie (mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200):

 

Hotspot-Strategie (mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 300):

 

Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 50:

 

Helfen:

Die Staatsregierung begrüßte laut den Statements die Zusage des Bundes, weiterhin die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen finanziell zu unterstützen, die bisherige Novemberhilfe in den Dezember zu verlängern und dabei Marktkaufleute und Schausteller ausdrücklich einzubeziehen.

Positiv wird auch gesehen, dass der Bund auch die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen bis Mitte 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III). Das betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche. Der Bund wird außerdem im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 deckt.

Zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs werden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht der Einreise-Quarantäne-Verordnung ausgenommen.

Dem Personal an den staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten Förderschulen wird ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine entsprechende Verteilung von insgesamt rund  300.000 FFP2-Masken (durchschnittlich 2 Masken je Lehrer) aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an das Personal über die Schulen veranlassen. Das Gesundheitsministerium wird durch entsprechende Ersatzbeschaffung den Bestand an FFP2-Masken im Pandemiezentrallager ausgleichen.

 

Bayern gibt grünes Licht für Lockdown-Wirtschaftshilfe

 

Novemberhilfe:

Der Ministerrat hat heute die Weichen für die Auszahlung der Novemberhilfe an Unternehmen und Selbstständige gestellt. Betroffene können bereits seit dem gestrigen Mittwoch Unterstützung beantragen. Während Solo-Selbstständige Hilfen von bis zu 5.000 Euro direkt beantragen können, erfolgt für alle anderen Selbstständigen und Unternehmen die Antragstellung über ihren Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. Durch die voll elektronische Antragstellung, über die vom Bund zur Verfügung gestellte Plattform, soll eine besonders schnelle Auszahlung der Hilfen erfolgen. Die Abwicklung des Programms übernimmt für Bayern wie bereits bei der Überbrückungshilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

In den Verhandlungen mit dem Bund hat sich Bayern erfolgreich für Verbesserungen für seine Betriebe eingesetzt: Bäckerei-Cafés, Brauereigaststätten, Metzger mit angeschlossenem Imbissbetrieb und andere Mischbetriebe mit gastronomischem Angebot werden bei der Antragstellung den reinen Gastronomiebetrieben gleichgestellt. Außerdem sind Unternehmen, die ihre Umsätze zu mindestens 80 Prozent mit Lieferungen oder Leistungen im Auftrag geschlossener Unternehmen über Dritte generieren, ebenfalls für die Novemberhilfe antragsberechtigt. Dies betrifft beispielsweise Künstler, Caterer oder Tontechniker, die nicht direkt von der geschlossenen Veranstaltungsstätte, sondern über eine Veranstaltungsagentur engagiert werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 25. November 2020 beschlossen, aufgrund der Verlängerung der für November beschlossenen Maßnahmen bis zum 20. Dezember 2020 auch die Novemberhilfe in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe zu verlängern.

 

Oktoberhilfe:

Die Staatsregierung hat heute zudem den Rahmen für die Abwicklung der bayerischen Lockdown-Hilfe („Oktoberhilfe“) festgelegt. Damit unterstützt der Freistaat die Unternehmen und Selbstständigen in den Landkreisen Berchtesgadener Land und Rottal-Inn sowie den Städten Augsburg und Rosenheim, die vom früheren Lockdown betroffen waren.

Dieses bayerische Programm wird über das Antragsverfahren der Novemberhilfe auf Bundesebene mitabgewickelt. Die technischen Voraussetzungen werden durch den Bund zeitnah geschaffen. Eine Antragstellung für die Oktoberhilfe ist voraussichtlich ab Januar möglich. Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der technischen Vorgaben die Beantragung der Oktoberhilfe für alle Antragsteller (also auch Soloselbstständige) ausschließlich über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen muss.

Außerdem hat der Ministerrat festgelegt, dass die Oktoberhilfe-Zahlungen auf Basis des Umsatzes aus dem Oktober 2019 ermittelt werden. Damit wird den Hoteliers und Gaststätten in den betreffenden Regionen noch besser geholfen: Eigentlich war eine Bemessung anhand des Umsatzes aus dem November 2019 geplant. Damit wären jedoch die umsatzstarken Herbstferien im Oktober 2019 aus der Betrachtung ausgeklammert worden. Abgesehen vom Bemessungsmonat wird die Oktoberhilfe analog zur Novemberhilfe berechnet: Es werden also 75 Prozent des im Vergleichszeitraum 2019 erzielten Umsatzes (bei Restaurants nur die Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz ohne Außerhausverkäufe) erstattet.

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