In einer Pressemeldung aus dem bayerischen Kultusministerium stellte Minister Michael Piazolo (FW) am heutigen Freitag (13. November) klar, dass es Schülerinnen und Schülern erlaubt ist, ihre Masken auf den Pausenflächen abzunehmen, wenn für einen ausreichenden Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern gesorgt ist. Gleiches gilt während einer Stoßlüftung im Klassenzimmer, so Piazolo.
Verwaltungsgerichtshofweist auf das Fehlen einer Ausnahmeregelung hin
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit Blick auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Schule auf das Fehlen einer expliziten Ausnahmeregelung in der neuen Verordnung hingewiesen. Weiter merkte das Gericht an, dass allerdings eine Regelung im Rahmenhygieneplan für die bayerischen Schulen bereits existiert und somit auch Tragepausen für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind.
Anpassungen bei Attestpflicht
Der Minister verkündete zudem Anpassungen bei der Attestpflicht. So werden in Absprache mit dem Gesundheitsamt die Vorgaben für den Umgang mit Erkrankungen angepasst. So dürfen Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich. Gleiches gilt für die Lehrkräfte im Freistaat. Grundschulkinder mit nur leichten Symptomen können wie bisher auch weiter die Schule besuchen.
Damit haben wir die Wünsche und Anregungen von zahlreichen Eltern aufgenommen. Uns ist dabei wichtig: Wir stellen weiterhin einen medizinisch verantwortungsvollen Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen während der Pandemie sicher – was oberstes Ziel sein muss. Gleichzeitig halten wir die zusätzliche Belastung für Schüler und Eltern so gering wie nur möglich.
(Kultusminister Michael Piazolo)